Schwafheim: Gericht lehnt Eilantrag ab
Die Stadt kann weiter ein Wohnheim für Flüchtlinge in Schwafheim planen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von Anwohnern zur Verschiebung der Planung abgelehnt. Was Stadt und IG dazu sagen.
MOERS Enttäuschung bei der Interessengemeinschaft Schwafheim: Drei Eilanträge aus Reihen der IG sind vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden. Mit ihren Anträgen wollten Anwohner eine Aufschiebung des Verfahrens zu Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf einem Grundstück am Länglingsweg erreichen.
„Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass der Antrag nur Erfolg haben kann, wenn die Baugenehmigung Vorschriften verletzt, die dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind“, teilte Anja Happel von der IG Schwafheim mit. „Verstoße die Baugenehmigung indes „lediglich’ gegen öffentlichrechtliche Vorschriften, die keine nachbarschützende Wirkung haben, müsse dem Antrag der Erfolg versagt bleiben. Insoweit erfolge
„Der Entscheid des Gerichts setzt diesem ganzen Prozedere noch einmal die Krone auf“
IG Schwafheim
keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle im gerichtlichen Verfahren, vielmehr beschränke sich das gerichtliche Prüfungsprogramm darauf, ob durch die erteilte Baugenehmigung drittschützende Vorschriften verletzt seien. Daher würden die Vorschriften des Denkmalrechts, des Natur-, Landschaftsund Artenschutzrechts keiner Prüfung bedürfen, da diese offenkundig keinen Drittschutz vermitteln würden.“
Es gebe „keinen Anspruch auf Erhaltung der Außenbereichsqualität. Das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt, da genug Abstand zu den Grundstücken eingehalten werde und hier nicht von einer erdrückenden Wirkung gesprochen werden könne“, so Anja Happel weiter. „Kurzum vertritt das Gericht die Auffassung, dass aus Sicht des Nachbarn kein Anspruch auf Erhalt des Status quo als Wiesen- und Erholungsfläche besteht.“
Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Schwafheim halten den Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück am Länglingsweg für rechtlich unzulässig. Unter anderem widerspreche die geplante Unterkunft dem Gebietscharakter des Wohngebietes, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von 2023. Alle umliegenden Flurstücke hätten die Vorgabe von „Ein-/Zweigeschossigkeit“. Die dreigeschossige Modulbauweise könne somit aus Sicht der IG „gerade wegen des ausdrücklich nicht zu erwartenden temporären Charakters der Flüchtlingsunterkunft durchaus als unzumutbar und letztlich unzulässig gewertet werden“.
Die Entscheidung des Gerichts bezog sich lediglich auf das Eilverfahren. In der Sache sind die gegen die Baugenehmigung anhängigen Klagen von Anwohnern noch nicht entschieden – das kann sich noch einige Zeit hinziehen. Allerdings kann das Urteil im Eilverfahren als wichtiges Signal gesehen werden.
„Wir sind, wie schon seit Bekanntgabe des Vorhabens der Stadt Moers, hier in Schwafheim maximal enttäuscht von der Politik, die sich auch schon lange vor dem Klageverfahren nicht gesprächsbereit gezeigt hat und an einem ehrlichen und offenen Diskurs auf Augenhöhe zu keiner Zeit lösungsorientiertes Interesse mit den betroffenen Bürgern ernsthaft in Erwägung gezogen hat“, so die IG Schwafheim weiter. „Der Entscheid des Gerichts setzt diesem ganzen Prozedere noch einmal die Krone auf: Es ist eine Sache, eine gerichtliche Entscheidung aufgrund schlichtweg schlechterer Faktenlage abgelehnt zu bekommen. Zu erkennen, dass unsere herausgearbeiteten Argumente gegen dieses Vorhaben der Stadt Moers richtig sind, die Stadt Moers sich über Tatsachen, Recht und Ordnung einfach hinwegsetzen kann und somit rechtswidrig als legaler Protagonist sich hier herauswinden kann, ist eine weitere herbe Enttäuschung und ein großer Vertrauensverlust in unsere Kommunalpolitik.“
Die Baugenehmigung für den Bau der Flüchtlingsunterkunft in Schwafheim liegt seit November 2023 vor. Die Ausschreibungen laufen. Geplant war bisher ein Start der Bauarbeiten im Sommer 2024, sagte Stadtsprecher Thorsten Schröder am Montag. Wie nach der Gerichtsentscheidung im Eilverfahren weiter vorgegangen wird, habe die Stadtspitze noch nicht erörtert. Allerdings sehe man den Richterspruch als Bestätigung, „alles richtig gemacht“zu haben.