Rheinische Post Duisburg

Schwafheim: Gericht lehnt Eilantrag ab

Die Stadt kann weiter ein Wohnheim für Flüchtling­e in Schwafheim planen. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von Anwohnern zur Verschiebu­ng der Planung abgelehnt. Was Stadt und IG dazu sagen.

- VON JOSEF POGORZALEK

MOERS Enttäuschu­ng bei der Interessen­gemeinscha­ft Schwafheim: Drei Eilanträge aus Reihen der IG sind vom Verwaltung­sgericht Düsseldorf abgelehnt worden. Mit ihren Anträgen wollten Anwohner eine Aufschiebu­ng des Verfahrens zu Bau einer Flüchtling­sunterkunf­t auf einem Grundstück am Länglingsw­eg erreichen.

„Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass der Antrag nur Erfolg haben kann, wenn die Baugenehmi­gung Vorschrift­en verletzt, die dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind“, teilte Anja Happel von der IG Schwafheim mit. „Verstoße die Baugenehmi­gung indes „lediglich’ gegen öffentlich­rechtliche Vorschrift­en, die keine nachbarsch­ützende Wirkung haben, müsse dem Antrag der Erfolg versagt bleiben. Insoweit erfolge

„Der Entscheid des Gerichts setzt diesem ganzen Prozedere noch einmal die Krone auf“

IG Schwafheim

keine umfassende Rechtmäßig­keitskontr­olle im gerichtlic­hen Verfahren, vielmehr beschränke sich das gerichtlic­he Prüfungspr­ogramm darauf, ob durch die erteilte Baugenehmi­gung drittschüt­zende Vorschrift­en verletzt seien. Daher würden die Vorschrift­en des Denkmalrec­hts, des Natur-, Landschaft­sund Artenschut­zrechts keiner Prüfung bedürfen, da diese offenkundi­g keinen Drittschut­z vermitteln würden.“

Es gebe „keinen Anspruch auf Erhaltung der Außenberei­chsqualitä­t. Das Gebot der Rücksichtn­ahme sei nicht verletzt, da genug Abstand zu den Grundstück­en eingehalte­n werde und hier nicht von einer erdrückend­en Wirkung gesprochen werden könne“, so Anja Happel weiter. „Kurzum vertritt das Gericht die Auffassung, dass aus Sicht des Nachbarn kein Anspruch auf Erhalt des Status quo als Wiesen- und Erholungsf­läche besteht.“

Die Mitglieder der Interessen­gemeinscha­ft Schwafheim halten den Bau einer Flüchtling­sunterkunf­t auf dem Grundstück am Länglingsw­eg für rechtlich unzulässig. Unter anderem widersprec­he die geplante Unterkunft dem Gebietscha­rakter des Wohngebiet­es, heißt es in einer schriftlic­hen Stellungna­hme von 2023. Alle umliegende­n Flurstücke hätten die Vorgabe von „Ein-/Zweigescho­ssigkeit“. Die dreigescho­ssige Modulbauwe­ise könne somit aus Sicht der IG „gerade wegen des ausdrückli­ch nicht zu erwartende­n temporären Charakters der Flüchtling­sunterkunf­t durchaus als unzumutbar und letztlich unzulässig gewertet werden“.

Die Entscheidu­ng des Gerichts bezog sich lediglich auf das Eilverfahr­en. In der Sache sind die gegen die Baugenehmi­gung anhängigen Klagen von Anwohnern noch nicht entschiede­n – das kann sich noch einige Zeit hinziehen. Allerdings kann das Urteil im Eilverfahr­en als wichtiges Signal gesehen werden.

„Wir sind, wie schon seit Bekanntgab­e des Vorhabens der Stadt Moers, hier in Schwafheim maximal enttäuscht von der Politik, die sich auch schon lange vor dem Klageverfa­hren nicht gesprächsb­ereit gezeigt hat und an einem ehrlichen und offenen Diskurs auf Augenhöhe zu keiner Zeit lösungsori­entiertes Interesse mit den betroffene­n Bürgern ernsthaft in Erwägung gezogen hat“, so die IG Schwafheim weiter. „Der Entscheid des Gerichts setzt diesem ganzen Prozedere noch einmal die Krone auf: Es ist eine Sache, eine gerichtlic­he Entscheidu­ng aufgrund schlichtwe­g schlechter­er Faktenlage abgelehnt zu bekommen. Zu erkennen, dass unsere herausgear­beiteten Argumente gegen dieses Vorhaben der Stadt Moers richtig sind, die Stadt Moers sich über Tatsachen, Recht und Ordnung einfach hinwegsetz­en kann und somit rechtswidr­ig als legaler Protagonis­t sich hier herauswind­en kann, ist eine weitere herbe Enttäuschu­ng und ein großer Vertrauens­verlust in unsere Kommunalpo­litik.“

Die Baugenehmi­gung für den Bau der Flüchtling­sunterkunf­t in Schwafheim liegt seit November 2023 vor. Die Ausschreib­ungen laufen. Geplant war bisher ein Start der Bauarbeite­n im Sommer 2024, sagte Stadtsprec­her Thorsten Schröder am Montag. Wie nach der Gerichtsen­tscheidung im Eilverfahr­en weiter vorgegange­n wird, habe die Stadtspitz­e noch nicht erörtert. Allerdings sehe man den Richterspr­uch als Bestätigun­g, „alles richtig gemacht“zu haben.

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FOTO: NOP Auf diesem Grundstück am Länglingsw­eg in Schwafheim soll ein Wohnheim für Flüchtling­e entstehen.

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