Sechs Jahre Haft für Fußballtrainer
Ein Duisburger lockte Jungen zu sich nach Hause. Vor dem Urteil zeigte der Mann Emotionen.
DUISBURG (bm) Über Jahre missbrauchte ein 46-jähriger Walsumer Jungen, die er als Fußballtrainer betreute (die RP berichtete). Das Urteil des Landgerichts Duisburg fiel nach drei Verhandlungstagen. „Es tut mir unendlich leid“, so das letzte Wort des Angeklagten. „Leider kann ich die Taten nicht ungeschehen machen.“
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der 46-Jährige die Anklageschrift rückhaltlos eingeräumt. Danach hatte er sich an mehreren, zu Beginn der Taten 13 Jahre alten Jungen, von denen einige mehrfach in seiner Wohnungen übernachteten, sexuell vergangen. Mit kleineren Geschenken und mit dem Spiel an einer Playstation hatte sich der Mann in das Vertrauen der Jungen eingeschlichen und es schamlos ausgenutzt.
Erst als sich einer der Jungen seiner Mutter anvertraute, war die Sache aufgeflogen. Unmittelbar nacheinander hatten sich die Frau und der Vorstand des bis zuletzt unbekannt gebliebenen Vereins bei der Polizei gemeldet und von dem Verdacht berichtet. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei ziemlich eindeutige Beweise: Der
Mann, der seit seinem 18. Lebensjahr Fußballtrainer war und nie eine längere Beziehung einging, hatte seine Taten durch Videoaufnahmen festgehalten.
Ein psychiatrischer Gutachter fand keine schuldmindernden Faktoren für den 46-Jährigen. Allerdings blieb der Sachverständige auch auf das angewiesen, was er in den Akten las und in der Hauptverhandlung hörte. Der Angeklagte war nicht bereit gewesen, sich untersuchen zu lassen. So konnte der Arzt zwar schon allein aufgrund der Länge des Tatzeitraums eine pädophile Störung diagnostizieren, allerdings nicht feststellen, dass sie bei dem Angeklagten krankhafte Ausmaße angenommen habe.
Wegen sexuellen Missbrauchs und Herstellens kinderpornografischer Aufnahmen verurteilte die 1. Große Strafkammer den Angeklagten zu sechs Jahren Haft. Von der ursprünglich wesentlich umfangreicheren Anklage blieben im Urteil nur neun Taten zulasten zweier Kinder übrig. Weitere Fälle, die ins Urteil eingeflossen wären, hätten an der Strafe aber nichts mehr geändert.
Zugunsten des Angeklagten wertete die 1. Große Strafkammer insbesondere das rückhaltlose Geständnis, das die Geschädigten davor bewahrte, ihre Erlebnisse noch einmal im Zeugenstand schildern zu müssen. Zudem war der 46-Jährige bislang unbestraft. Eine Krankheit wird ihm die Haftzeit zusätzlich erschweren. Der Angeklagte will sie nutzen, um eine mehrjährige Sexualtherapie zu absolvieren.
„Es tut mir unendlich leid. Leider kann ich die Taten nicht ungeschehen machen.“
Angeklagter