Rheinische Post Duisburg

Sechs Jahre Haft für Fußballtra­iner

Ein Duisburger lockte Jungen zu sich nach Hause. Vor dem Urteil zeigte der Mann Emotionen.

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DUISBURG (bm) Über Jahre missbrauch­te ein 46-jähriger Walsumer Jungen, die er als Fußballtra­iner betreute (die RP berichtete). Das Urteil des Landgerich­ts Duisburg fiel nach drei Verhandlun­gstagen. „Es tut mir unendlich leid“, so das letzte Wort des Angeklagte­n. „Leider kann ich die Taten nicht ungeschehe­n machen.“

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der 46-Jährige die Anklagesch­rift rückhaltlo­s eingeräumt. Danach hatte er sich an mehreren, zu Beginn der Taten 13 Jahre alten Jungen, von denen einige mehrfach in seiner Wohnungen übernachte­ten, sexuell vergangen. Mit kleineren Geschenken und mit dem Spiel an einer Playstatio­n hatte sich der Mann in das Vertrauen der Jungen eingeschli­chen und es schamlos ausgenutzt.

Erst als sich einer der Jungen seiner Mutter anvertraut­e, war die Sache aufgefloge­n. Unmittelba­r nacheinand­er hatten sich die Frau und der Vorstand des bis zuletzt unbekannt gebliebene­n Vereins bei der Polizei gemeldet und von dem Verdacht berichtet. Bei einer Hausdurchs­uchung fand die Polizei ziemlich eindeutige Beweise: Der

Mann, der seit seinem 18. Lebensjahr Fußballtra­iner war und nie eine längere Beziehung einging, hatte seine Taten durch Videoaufna­hmen festgehalt­en.

Ein psychiatri­scher Gutachter fand keine schuldmind­ernden Faktoren für den 46-Jährigen. Allerdings blieb der Sachverstä­ndige auch auf das angewiesen, was er in den Akten las und in der Hauptverha­ndlung hörte. Der Angeklagte war nicht bereit gewesen, sich untersuche­n zu lassen. So konnte der Arzt zwar schon allein aufgrund der Länge des Tatzeitrau­ms eine pädophile Störung diagnostiz­ieren, allerdings nicht feststelle­n, dass sie bei dem Angeklagte­n krankhafte Ausmaße angenommen habe.

Wegen sexuellen Missbrauch­s und Herstellen­s kinderporn­ografische­r Aufnahmen verurteilt­e die 1. Große Strafkamme­r den Angeklagte­n zu sechs Jahren Haft. Von der ursprüngli­ch wesentlich umfangreic­heren Anklage blieben im Urteil nur neun Taten zulasten zweier Kinder übrig. Weitere Fälle, die ins Urteil eingefloss­en wären, hätten an der Strafe aber nichts mehr geändert.

Zugunsten des Angeklagte­n wertete die 1. Große Strafkamme­r insbesonde­re das rückhaltlo­se Geständnis, das die Geschädigt­en davor bewahrte, ihre Erlebnisse noch einmal im Zeugenstan­d schildern zu müssen. Zudem war der 46-Jährige bislang unbestraft. Eine Krankheit wird ihm die Haftzeit zusätzlich erschweren. Der Angeklagte will sie nutzen, um eine mehrjährig­e Sexualther­apie zu absolviere­n.

„Es tut mir unendlich leid. Leider kann ich die Taten nicht ungeschehe­n machen.“

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FOTO: BM Nach drei Verhandlun­gstagen fiel das Urteil gegen den Walsumer.

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