Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Anwalt fehlt bei eigenem Prozess
Der 39-jährige Jurist wurde nun wegen Parteiverrats verurteilt.
OBERBILK (wuk) Wenig erfolgreich hat ein 39-jähriger Strafverteidiger versucht, sich gegen seine eigene Verurteilung zu wehren. Acht Monate Bewährungsstrafe plus 1500 Euro Geldauflage waren gegen ihn verhängt worden wegen Parteiverrats und Untreue. Dagegen legte er zwar Berufung beim Landgericht ein, aber weil er dort am Dienstag zum zweiten Mal nicht erschien, wurde der Schuldspruch bestätigt.
Ende November hatte der Volljurist über seinen Verteidiger erklären lassen, er liege mit Herzproblemen in einer Intensivstation. Das stellte sich auf Nachfrage des Richters nur als halbe Wahrheit heraus. Eine Woche später saß das Landgericht erneut vor der leeren Anklagebank. Am Vortag hatte sich der Angeklagte per Attest „arbeitsunfähig“gemeldet. Vom behandelnden Arzt erfuhr der Vorsitzende Richter aber, dass der 39-Jährige durchaus „an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen“könne. Für das Gericht galt der Angeklagte daher als „nicht entschuldigt“, seine Berufung wurde verworfen.
Verurteilt hatte ihn das Amtsgericht bereits Ende 2019, weil er in einem Strafverfahren um die versuchte Erpressung eines früheren Fußball-bundesliga-profis zuerst eine tatverdächtige Frau, direkt danach deren mit angeklagten Bekannten vertreten und damit Parteiverrat begangen hatte. Und von einem anderen Mandanten habe er treuhänderisch 6000 Euro erhalten, aber für sich verbraucht.
In der nächsten Woche steht ein weiterer Prozess gegen diesen Advokaten an. Dort wird ihm vorgeworfen, einen Mandanten sogar fast ins Gefängnis gebracht zu haben: Der Mandant hatte angeblich den Betrag für eine Geldauflage dem Anwalt übergeben. Der soll es behalten haben und dem Mandanten drohe nun der Widerruf seiner Bewährung, also die Inhaftierung. Der Prozesstermin dafür ist der 11. Dezember.