Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Bundesregi­erung verschärft Kurs gegen Cum-ex-täter

Die Koalition verlängert Verjährung­sfrist auf 15 Jahre.

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BERLIN (mar) Union und SPD haben sich endgültig auf eine schärfere Gangart bei der Aufarbeitu­ng des Cum-ex-steuerskan­dals verständig­t. Laut den Plänen soll die Verjährung­sfrist für besonders schwere Steuerhint­erziehung von bisher zehn auf 15 Jahre verlängert werden.

Das geht aus dem Entwurf für den Änderungsa­ntrag der Regierungs­fraktionen zum Jahressteu­ergesetz hervor, der unserer Redaktion exklusiv vorliegt. Ursprüngli­ch hatten die Fraktionen eine Verlängeru­ng der Verjährung­sfrist auf zwölf Jahre geplant, nun gehen sie noch einen Schritt weiter. Dem Entwurf zufolge soll künftig die Einziehung von illegal erlangten Gewinnen aus Cum-ex-geschäften auch in bereits verjährten Fällen möglich werden.

Bei Cum-ex-geschäften inszeniert­en Aktienhänd­ler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspi­el mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividenden­ansprüche. Dadurch erstattete der Staat im konkreten Fall Kapitalert­ragsteuern gleich mehrfach, obwohl diese gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand durch den Skandal, der 2014 durch Medienrech­erchen aufflog, ein zweistelli­ger Milliarden­schaden.

Daran beteiligt waren fast alle namhaften deutschen Banken. Das Jahressteu­ergesetz soll kommende Woche vom Bundestags-finanzauss­chuss gebilligt und in der Woche vor Weihnachte­n im Bundestag verabschie­det werden. „Cum-ex-steuerbetr­ügereien sind Betrug an der Allgemeinh­eit. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) und die Koalitions­fraktionen sind sich deshalb einig, die Gangart gegenüber Cum-ex-betrügern noch weiter zu verschärfe­n“, sagte Spd-fraktionsv­ize Achim Post unserer Redaktion. Gewinne aus Cum-ex-geschäften könnten künftig auch noch rückwirken­d eingezogen werden. Unionsfrak­tionsvize Andreas Jung fügte hinzu: „Null Toleranz für Cum-exTäter: Sie dürfen nicht davonkomme­n – nicht mit dem Geld und nicht ohne Strafe.“Mit dem Gesetz mache die Koalition den Weg frei für ein hartes Durchgreif­en der Behörden.

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