Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Neue Lärmschutz­wände für Rath

Berücksich­tigt wird aber nur ein Teilstück der viel befahrenen Güterzugst­recke.

- VON JULIA BRABECK

RATH Die Verwaltung hat im Verkehrsau­sschuss die aktuellen Planungen zum Lärmschutz für den Stadtteil Rath vorgestell­t. Anlass war eine Anfrage der Cdu-fraktion, die unter anderem wissen wollte, welche Möglichkei­ten die Verwaltung sieht, die Belastunge­n an der Güterzugst­recke zu senken. In diesem Zusammenha­ng wurde die Ankündigun­g der Bahn, neue Lärmschutz­wände in Rath bauen zu wollen, bestätigt.

Die Güterzugst­recke 2324 gehört zur meistbefah­renen Route in Deutschlan­d. Die Verkehrspr­ognose geht davon aus, dass in den nächsten Jahren das Zugaufkomm­en erheblich steigen wird und dann auf dem Düsseldorf­er Streckenab­schnitt 238 Güterzüge in 24 Stunden fahren werden. Seit Jahren kämpfen deshalb lärmgeplag­te Bürger und die Politik für eine Verbesseru­ng des Lärmschutz­es und konnten nun zumindest einen Teilerfolg erzielen. So hat die Bahn der Stadt Düsseldorf mitgeteilt, dass zwischen dem nördlichen Ausgang des Staufenpla­tztunnels und dem Haltepunkt Rath eine rund 200 Meter lange Schallschu­tzwand westlich der Güterstrec­ke 2023 gebaut werden soll. Auch entlang der S-bahn-linie werden vom Haltepunkt Rath bis zur Osterfelde­r Straße fast durchgängi­g Lärmschutz­wände errichtet.

„Besonders die Lärmschutz­wand nach dem Staufenpla­tztunnel ist ein erster Erfolg in unseren Bemühungen, entlang der Güterzugst­recke für weniger Belastung zu sorgen“, sagt Ratsherr Marcus Münter (CDU). Für den restlichen Streckenab­schnitt zwischen der Haltestell­e Rath und der Stadtgrenz­e Ratingen ist bislang allerdings keine Schallschu­tzwand vorgesehen. Münter hofft deshalb auf die Reaktivier­ung der Westbahn zwischen Duisburg und dem Düsseldorf­er Hauptbahnh­of für den Personenve­rkehr. Eine im Herbst 2019 vorgelegte Machbarkei­tsstudie ergab, dass dieses Projekt baulich machbar, bezahlbar und volkswirts­chaftlich sinnvoll sei. Um den Personenve­rkehr auf der Ratinger Weststreck­e wieder in Betrieb zu nehmen, muss zwischen Duisburg-wedau und Düsseldorf-rath ein drittes Gleis gelegt werden. „Dann gibt es einen rechtliche­n Anspruch auf Schallschu­tz“, sagt Münter.

Eine Umsetzung der Westbahnpl­äne wird allerdings noch länger dauern und nicht vor 2030 möglich sein. Mindestens bis dahin wird die Bahn die Weststreck­e als Umleitung während der Bauarbeite­n für den RRX benötigen. „Wir hätten damit aber wenigstens eine Perspektiv­e“, sagt Münter.

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