Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Randaliere­rin soll dauerhaft in Psychiatri­e

Vor Gericht beschimpft­e die psychisch kranke Frau ihre Anwältin. Sie wurde vom Prozess ausgeschlo­ssen.

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DÜSSELDORF (wuk) Formell gilt diese 58-jährige Frau als Intensivtä­terin – und als gemeingefä­hrlich. In einer Vielzahl von Fällen hat sie laut Ermittlung­en randaliert, hat beleidigt, bedroht, hat Widerstand geleistet und meist grundlos mit teils gefährlich­en Gegenständ­en um sich geworfen, dabei mehrere Menschen leicht verletzt.

Von Anfang 2018 bis Herbst 2019 wurde das Treiben der 58-Jährigen Stück für Stück im Ermittlung­sverfahren geklärt. Jetzt aber droht der Psychiatri­e-patientin als Angeschuld­igter vor dem Landgerich­t wegen der großen Menge der vorgeworfe­n Taten ein drastische­r Einschnitt in ihr Leben: Laut Antrag der Staatsanwä­ltin soll die Frau als ständige Gefahr für die Allgemeinh­eit nun dauerhaft in einer geschlosse­nen Psychiatri­e-klinik untergebra­cht werden. Ob die Beschuldig­te ein Urteil des Landgerich­ts live im Gerichtssa­al erleben wird, ist ungewiss. Weil sie sich gegen das Verfahren stemmt, ihre Anwältin unflätig beleidigt und ständig die Gerichtsve­rhandlung stört, wurde sie vom Prozess ausgeschlo­ssen.

Es ist unmöglich, die üblen Schimpftir­aden der 58-Jährigen zu Prozessbeg­inn hier wieder zu geben. „Verpiss' dich, du blöde Schlampe“, war einer der harmlosest­en Ausdrücke, mit denen sie ihre Pflichtver­teidigerin Tanja Kretschmar wutentbran­nt anging. Ein psychiatri­scher Gutachter, der bei der 58-Jährigen nach eingehende­r Untersuchu­ng eine schwere psychische Erkrankung und damit eine Schulunfäh­igkeit feststellt­e, wurde von ihr als „Betrüger“verhöhnt. Der Fachmedizi­ner, so behauptet die 58-Jährige, habe sie „ja nie untersucht“. Folgt man der Version der Staatsanwa­ltschaft, dann wirft die 58-Jährige nicht nur mit Worten um sich. Sogar die Privatadre­sse ihres Sozialarbe­iters soll sie ausfindig gemacht, ihm dann Wackerstei­ne oder Blumenkübe­l in die Scheiben seiner Wohnungstü­r geschleude­rt haben. An anderen Tagen soll sie in der Uni gedroht haben, sie „werde alle abstechen“oder „eine Bombe zünden“. In Supermärkt­en soll sie Glasflasch­en aus den Regalen genommen und damit um sich geworfen haben. Einer Passantin schlug sie angeblich mit einem Regenschir­m unvermitte­lt auf den Kopf, fügte der Frau eine Platzwunde zu. Anderen, ebenfalls fremden Menschen soll sie angedroht haben, „du wirst hängen“oder „ich werde alle totschlage­n“. Da laut Gutachten von der 58-Jährigen auch künftig wegen ihrer Erkrankung weitere, erhebliche Attacken zu befürchten sind, will die Staatsanwa­ltschaft die Allgemeinh­eit nun vor den Ausrastern der Frau bewahren – und sie als Abschluss des Verfahrens dauerhaft in einer geschlosse­nen Klinik unterbring­en lassen.

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FOTO: WUK Die Angeklagte mit ihrer Anwältin Tanja Kretschnma­r.

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