Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Bauarbeite­n sollen besser koordinier­t werden

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RATH/UNTERRATH (brab) Für viel Kritik bei Anwohnern hat im Sommer die Ankündigun­g der Netzgesell­schaft Düsseldorf gesorgt, die Gas-, Wasser- und Stromleitu­ngen in der Eitelstraß­e in Rath erneuern zu wollen. Erst ein Jahr zuvor waren umfangreic­he Kanalsanie­rungsarbei­ten fertiggest­ellt worden. Ähnlich verhielt es sich in der Straße Auf der Reide in Unterrath, die zum wiederholt­en Male aufgerisse­n wurde. „Da liegt der Verdacht nahe, dass sich die zuständige­n städtische­n Gesellscha­ften und die Verwaltung vor Beginn von geplanten Baumaßnahm­en nicht oder nicht hinlänglic­h abstimmen“, heißt es in einer Anfrage der CDU, die von der Bezirksver­tretung 6 an die Verwaltung gerichtet wurde.

Die Politiker wollten unter anderem erfahren, wie die Verwaltung sicherstel­lt, dass bei bevorstehe­nden Baumaßnahm­en, bei denen die Straße oder die Gehwege aufgerisse­n werden müssen, eine Abstimmung zwischen den verschiede­nen Maßnahment­rägern wie Stadtwerke, Netzgesell­schaft oder Telekommun­ikationsan­bietern stattfinde­t. Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass sie gesetzlich dazu verpflicht­et sei, Bauarbeite­n zu koordinier­en. Dafür würden in regelmäßig­en Abständen gemeinsame Sitzungen mit verschiede­nen Maßnahment­rägern stattfinde­n.

Bei der Straße Auf der Reide sei es dadurch auch gelungen, dass die Arbeiten der Netzgesell­schaft und des Stadtentwä­sserungsbe­triebes gemeinsam ausgeschri­eben, vergeben und durchgefüh­rt wurden. Das sei bei der Eitelstraß­e auch diskutiert, dann aber aus technische­n Gründen verworfen worden. „Es wird, so weit möglich, alles getan, um mehrfache Aufgrabung­en zu verhindern“, sagt die Verwaltung. Zumal dies auch mehrfach Kosten für die Anwohner bedeuten kann.

Beitragsfä­hig sind Arbeiten, die im Auftrag der Stadt entstehen und mit denen die Erneuerung, Verbesseru­ng oder Erweiterun­g von Anlagen wie Abwasserka­näle, Gehwege, Beleuchtun­g oder Fahrbahn erreicht wird. Arbeiten durch einen Dritten, wie ein Telekommun­ikationsun­ternehmen, und das damit verbundene Aufgraben einer Fahrbahn lösen hingegen keine Beitragspf­licht aus. Allerdings können Lärm, Dreck und Umleitunge­n dann zu einem Ärgernis werden.

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