Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Streit um Spielhallen in Reisholz
Der Psychiater verweist auf den Glücksspielstaatsvertrag. Der legt seit 2017 Radien fest, innerhalb derer keine weiteren Spielbetriebe betrieben werden dürfen. In Reisholz wird dagegen verstoßen. Die Politik befasst sich jetzt damit.
Ein Arzt fordert mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag die Schließung einiger Lokale. Die Politik befasst sich jetzt mit dem Fall.
REISHOLZ Früher einmal war die Henkelstraße in Reisholz ein lebendiges kleines Einkaufszentrum für den Stadtteil. Hier gab es alles für den täglichen Bedarf. Doch die Zeiten sind schon lange vorbei. Zwar halten sich nach wie vor einige alteingesessene Geschäfte, doch bei einem Leerstand kann es schnell passieren, dass eine Spielhalle oder ein Wettbüro einzieht.
Alleine fünf hat ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeut an den höheren Hausnummern der Henkelstraße gezählt sowie vorne an der kreuzenden Walzwerkstraße zwei. Eine weitere an der Henkelstraße, so der Beschwerdeführer, scheine sich zudem im Bau zu befinden. Diese Häufung hat ihn dazu bewogen, sich an die Politik zu wenden, mit der Aufforderung, einige Spielbetriebe zu schließen.
Als Facharzt sehe er täglich die Auswirkungen von Süchten und den damit verbundenen sozialen Niedergang. Bei seiner Forderung verweist er darauf, dass eine Konzentration von Spiel- und Wetthallen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, der in NRW am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten ist und der seit 2017 bindend ist. Am Donnerstag, 24. April, wird sich die Politik im Anregungs- und Beschwerdeausschuss mit der Thematik beschäftigen.
In einer Stellungnahme für die Ausschussmitglieder verweist die Verwaltung darauf, dass ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie von einer zur anderen Spielhalle nicht unterschritten werden solle. Dies gelte im vorliegenden Fall allerdings nicht für den im Gesetz vorgegebenen Abstand von 350 Metern zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, da es sich hier um Bestandsspielhallen handele, die schon vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags genehmigt waren. In ihrer Antwort geht die Verwaltung auch auf Wettanbieter ein: Bei diesen sei ein Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie zueinander und zu Schulen und Kitas gefordert. Abstandsregelungen zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gibt es laut Stadt nicht.
Auch wenn sich einzig die katholische St.-elisabeth-grundschule an der Buchenstraße innerhalb der Radien befindet, sieht die Stadt Handlungsbedarf: „Die Spielhallen halten den Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zueinander nicht ein. Zudem darf an jedem Standort nur eine Spielhalle betrieben werden. Nach gesetzlicher Regelung müssten zwei von drei Spielhallen geschlossen werden. Die Auswahl der Spielhallen erfolge laut Stadt nach sachlichen Aspekten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Betreiber, deren Halle geschlossen werden soll, den Klageweg beschreiten würden. Wegen des Prozessrisikos und möglicher Schadensersatzansprüche verbiete sich eine zwangsweise Schließung von Spielhallen vor Rechtskraft der entsprechenden Bescheide. Was die Wettbüros angeht, sind die Erlaubnisverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf anhängig. Über deren Ausgang und Folge könne derzeit keine Aussage getroffen werden.
In Düsseldorf soll es wegen der gesetzlichen Vorgabe aus dem Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 nur noch 34 Spielhallen geben. 2019 teilte die Verwaltung mit, dass alle Entscheidungen getroffen seien, welche Spielhallen geöffnet bleiben sollten. Die Bescheide sollten alsbald verschickt werden. Ende November 2017 gab es in der Landeshauptstadt 100 Spielhallen an 65 Standorten.
Aus Sicht des Arztes ist die zunehmende Spielhallenflut nicht nur ein Reisholzer Phänomen. Dadurch komme es immer mehr zu Leerständen und Verödungen der kleinen Stadtteilzentren. Er würde sich nach Jahren des Wartens von der Stadt wünschen, dass diese der weiteren Verelendung in Reisholz und anderen Stadtteilen in Düsseldorf entschiedener entgegen stehe.