Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Bundestag: Freiheiten für Geimpfte

Das Parlament stimmt für die Rücknahme der Einschränk­ungen bei vollem Impfschutz.

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BERLIN (dpa/rtr/rp) Die Rücknahme vieler Corona-beschränku­ngen für vollständi­g Geimpfte und genesene Menschen hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag billigte eine entspreche­nde Verordnung der Bundesregi­erung mit großer Mehrheit. Dafür stimmten die schwarz-rote Koalition, Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AFD votierte dagegen. Wenn an diesem Freitag auch der Bundesrat zustimmt, könnten die Erleichter­ungen am Wochenende in Kraft treten.

Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt und einem rechtsstaa­tlichen Gebot. Rechtsstaa­tliche Grundsätze müssten gerade auch in Krisenzeit­en gelten, sagte die Ministerin. Konkret gehe es bei Erleichter­ungen zum Beispiel darum, dass Menschen in Pflegeheim­en, die lange alleine in ihren Zimmern essen mussten, wieder gemeinsam in den Speisesaal könnten – oder Geschwiste­r zum Muttertag zusammen ihre Mütter besuchen können.

Laut Verordnung sollen Kontaktbes­chränkunge­n für vollständi­g Geimpfte und Genesene wegfallen. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektions­zahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzt­en Zahl Geimpfter treffen.

Geimpfte sollen zudem negativ Getesteten gleichgest­ellt werden. Abendliche Ausgangsbe­schränkung­en fallen für Geimpfte und Genesene weg. Auch bei Beschränku­ngen für Präsenzunt­erricht sollen sie negativ Getesteten gleichgest­ellt werden. Derzeit gibt es aber noch keine zugelassen­en Impfungen für unter 16-Jährige. In Quarantäne müssen Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Diskussion­en löste das Vorgehen von Mecklenbur­g-vorpommern aus. Dort dürfen seit Mittwoch vollständi­g Geimpfte aus anderen Bundesländ­ern als Tagestouri­sten kommen oder ihre Zweitwohnu­ng aufsuchen. Weil aber für Kinder noch kein Impfstoff zugelassen ist und die Landesvero­rdnung für sie keine Ausnahme vorsehe, könnten Kinder nicht mit ihren geimpften Eltern nach Mecklenbur­g-vorpommern reisen, berichtete­n verschiede­ne Medien.

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