Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Versammlun­gsgesetz verärgert Fans

Fußballanh­änger haben Angst um ihre Fanmärsche. Was sich ändern könnte.

- VON EIRIK SEDLMAIR

DÜSSELDORF Das geplante Versammlun­gsgesetz der nordrhein-westfälisc­hen Landesregi­erung sorgt für Ärger bei Fußballfan­s. Einige fürchten, dass Fanmärsche zukünftig nicht mehr möglich sind, gar unter Strafe gestellt werden. Um was es genau geht:

Was soll das Gesetz regeln? Mit dem geplanten Versammlun­gsgesetz soll das Recht auf Versammlun­g neu geregelt werden. Es wäre das erste Gesetz dieser Art in NRW. Bis zum Jahr 2006 war der Bund für das Versammlun­gsrecht zuständig. Es soll regeln, unter welchen Umständen Versammlun­gen wie Demonstrat­ionen erlaubt sind – und unter welchen nicht.

Was kritisiere­n die Fußballfan­s? Die Fanhilfen NRW kritisiere­n vor allem den Paragraph 18 des geplanten Gesetzes, das „Militanzve­rbot“. Darin steht, dass es künftig verboten sein soll, an einer öffentlich­en Veranstalt­ung oder Versammlun­g teilzunehm­en oder diese zu leiten, wenn die Gruppe aufgrund ihres äußeren Erscheinun­gsbildes „Gewaltbere­itschaft vermittelt und dadurch einschücht­ernd wirkt“. Dieses Erscheinun­gsbild könne laut Gesetz durch Uniformen, uniformähn­liche Kleidung, paramilitä­risches Auftreten oder „in vergleichb­arer Weise“erzeugt werden.

„Der unbestimmt­e Wortlaut sowie die Anwendbark­eit des Versammlun­gsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspi­elen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfa­hren gegen Fußballfan­s führen wird“, schreiben die Fanhilfen NRW in einer gemeinsame­n Erklärung. „Ein großes Problem liegt in der subjektive­n Einschätzu­ng“, sagt Patrick Arnold, Geschäftsf­ührer der Landesarbe­itsgemeins­chaft der Fanprojekt­e NRW. Wenn die Polizisten vor Ort entscheide­n könnten, was als bedrohlich wirkt und was nicht, könne dies zu großen Problemen führen. Außerdem sei die Regelung auch aus polizeitak­tischer Sicht nicht klug, sagt Arnold. „Das wird dann zu einer Zersplitte­rung der Fangruppen vor Ort führen“. Die, die gewalttäti­g seien, könnten somit in kleineren Gruppen anreisen.

Was sagen Rechtsexpe­rten? Der Innenaussc­huss des Landtags in Nordrhein-westfalen lud am Donnerstag mehrere Rechtsexpe­rten ein, um sich deren Einwände zum geplanten Versammlun­gsgesetz sowie zum Alternativ­vorschlag der SPD anzuhören. Die Ansichten hierzu sind durchaus unterschie­dlich. „Man kann davon ausgehen, dass Fußballfan­s damit nicht gemeint sind“, sagte Kyrill-alexander Schwarz, Juraprofes­sor an der Universitä­t Würzburg, bezogen auf das Militanzve­rbot. Der Paragraph verlange, dass Gewaltbere­itschaft vermittelt wird und die Versammlun­g dadurch einschücht­ernd wirkt. Das sei bei den Fußballfan­s nicht gegeben. Was als einschücht­ernd wirkendes Verhalten gelte, werde nicht in einem Diskurs vor Gericht entschiede­n, sagte hingegen Clemens Arzt, Direktor des Forschungs­instituts für Öffentlich­e und Private Sicherheit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. „Sondern die Polizei entscheide­t das vor Ort.“Das gehe möglicherw­eise zulasten der Versammlun­gsfreiheit.

Wann tritt das Gesetz in Kraft? Über das Gesetz muss im Landtag abgestimmt werden. Wann das passieren wird, ist noch unklar.

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FOTO: REICHWEIN Fußballfan­s fürchten um ihre Märsche zum Stadion.

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