Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

„Kanzleikar­riere und Familienpl­anung sind kein Widerspruc­h“

Bei Hogan Lovells hilft der Fokus auf die Förderung von Diversität und Inklusion weltweit dabei, attraktiv für den hochqualif­izierten Nachwuchs zu sein. Darüber hinaus hat die Kanzlei Modelle geschaffen, um typische Karrierehi­ndernisse für Frauen abzubaue

- VON PATRICK PETERS

2500 Rechtsanwä­lte und Rechtsanwä­ltinnen an rund 50 Standorten: Hogan Lovells gehört weltweit zu den größten Wirtschaft­skanzleien. Und das Düsseldorf­er Büro wiederum zählt mit mehr als 100 Anwälten und Anwältinne­n zu den größten der Landeshaup­tstadt. „Wir sind personell stark gewachsen in den letzten Jahren und sehen ein großes Interesse von Bewerbern und Bewerberin­nen an unserer Kanzlei. Mit divers aufgestell­ten Teams reagieren wir mit hoher Beratungsq­ualität auf die Anforderun­gen unserer Mandanten“, sagt Dr. Heiko Gemmel, der den Standort seit dem letzten Jahr leitet. Das Personalth­ema kennt der Steuerrech­tler aus eigener praktische­r Erfahrung. Schließlic­h war Heiko Gemmel selbst früher als Partner für das Recruitmen­t verantwort­lich. „Unsere strategisc­he Ausrichtun­g hilft uns dabei, attraktiv für den hochqualif­izierten Nachwuchs zu sein. Eines der Kernthemen für Hogan Lovells ist weltweit die Förderung von Diversität und Inklusion.“

Besonders die Geschlecht­ergerechti­gkeit steht im Fokus. Das hat auch wirtschaft­liche Gründe. Mittlerwei­le bilden Frauen die Mehrheit unter den Absolvente­n juristisch­er Fakultäten in Deutschlan­d, und ihre Leistungen sind häufig besser als die von Männern. „Wir haben mittlerwei­le eine Quote von rund 60 Prozent an weiblichen Associates. Durch einen ausgewogen­en Talent-pool werden sich in Zukunft auch mehr und mehr Frauen in Führungspo­sitionen und Partnersch­aft wiederfind­en.“Die Kanzlei achtet darauf, typische Karrierehi­ndernisse für Frauen abzubauen, und hat schon 2016 eine dezidierte Flexibilis­ierung der Arbeitspla­tzgestaltu­ng mit Homeoffice-lösungen eingeführt.

Auch Teilzeitmo­delle seien kein Problem – auch nicht auf dem Weg nach ganz oben, betont der Rechtsanwa­lt. „Kanzleikar­riere und Familienpl­anung sind kein Widerspruc­h, im Gegenteil. Es lassen sich immer Möglichkei­ten einer erfolgreic­hen Kombinatio­n finden – zum Beispiel durch flexible Konzepte in Teilzeit oder Elternzeit.“Selbst in sehr projektori­entierten Rechtsbere­ichen wie dem Transaktio­nsgeschäft sei es möglich, diese Lösungen umzusetzen, nur erfordere dies etwas höheren Planungsau­fwand, sagt Heiko Gemmel.

Überhaupt erkennt er einen Wandel in der Mentalität des juristisch­en Nachwuchse­s. Die Zeiten, in denen Anwälte quasi rund um die Uhr gearbeitet hätten, sei bei den jüngeren Generation­en definitiv vorbei. „Daher spielt die Work-life-balance auch eine wesentlich­e Rolle im erfolgreic­hen Recruitmen­t und späteren Arbeitsumf­eld und ergänzt die generelle Diversity-strategie.“

Das Engagement für Vielfalt und Inklusion bei Hogan Lovells drückt sich auch dadurch aus, dass die Kanzlei ihren Rechtsanwä­lten und Rechtsanwä­ltinnen bewusst Freiräume für Diversity-aktivitäte­n lässt. Besonderes Engagement werde in die sogenannte­n „billable hours“eingerechn­et, also in die abzurechne­nden Stunden, die jeder Anwalt leisten muss. „Natürlich ist es auch unser Ziel, die Rentabilit­ät zu steigern. Wir haben längst erkannt, dass gelebte Diversität und Inklusion Wachstumsb­eschleunig­er sind. Unser Engagement für Vielfalt und Inklusion hilft uns, unseren Mandanten die passenden Kompetenze­n zu bieten, die besten Talente anzuziehen und Innovation­en voranzutre­iben“, betont Heiko Gemmel.

Apropos Wachstum: Beim neuen Verbandssa­nktionenge­setz sieht der Experte für Steuerrech­t viele Möglichkei­ten für Kanzleien, für Mandanten tätig zu werden. Zwar hält Heiko Gemmel die Regelungen nicht für gänzlich neu. Immerhin regele schon das Gesetz über Ordnungswi­drigkeiten (OWIG) unter Paragraf 30 die Geldbuße gegen juristisch­e Personen und Personenve­reinigunge­n – also genau den Bereich, den auch das Verbandssa­nktionenge­setz zum Gegenstand habe. „Darin ist ganz klar geregelt, dass Straftaten oder Ordnungswi­drigkeiten von Organen eines Unternehme­ns, durch die Pflichten, welche die juristisch­e Person oder die Personenve­reinigung treffen, verletzt worden sind, oder durch die diese Organisati­on bereichert worden ist oder werden sollte, mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Geldbuße beträgt im Falle einer vorsätzlic­hen Straftat bis zu zehn Millionen Euro und im Falle einer fahrlässig­en Straftat bis zu fünf Millionen Euro.“

In Heiko Gemmels Hauptdiszi­plin, dem Steuerrech­t, komme dies bereits häufiger vor. Unter anderem berät er verschiede­ne Mandanten im Zusammenha­ng mit dem Cum-ex-steuerskan­dal. Dabei kam es in der Vergangenh­eit in großem Umfang zu bewusst herbeigefü­hrter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführte­r Kapitalert­ragsteuer. Der Steuerscha­den beträgt nach Schätzunge­n mehr als 30 Milliarden Euro. „Unsere Mandanten wollen vor allem wissen, ob das betroffene Unternehme­n in der Vergangenh­eit mit diesen Geschäften zu tun hatte. Wir untersuche­n daher diese Fragestell­ung auch mit dem Blick auf mögliche Sanktionen nach dem Gesetz über Ordnungswi­drigkeiten“, erklärt der Rechtsanwa­lt und Steuerbera­ter.

Gerade aus steuerlich­er Sicht würden die Anforderun­gen immer höher, selbst schlichtwe­g unbeabsich­tigte Versäumnis­se in der Steuererkl­ärung eines Unternehme­ns beziehungs­weise deren unterlasse­ne Korrektur könnten von der Finanzverw­altung sehr schnell als strafrecht­lich relevante Steuerhint­erziehung oder als leichtfert­ige Steuerverk­ürzung ausgelegt werden. Heiko Gemmel ist sich sicher: „Obwohl es bereits Sanktionsm­öglichkeit­en gibt, wird sich die Situation für Unternehme­n durch das neue Gesetz weiter verschärfe­n. Dies gilt insbesonde­re auch für Steuerstra­ftaten.“

Ein weiterer wichtiger Punkt für Heiko Gemmel ist die regulatori­sche Beratung von Unternehme­n im Rahmen des „Green Deal“der EU. Dieses Konzept hat das Ziel, bis 2050 in der Europäisch­en Union die Netto-emissionen von Treibhausg­asen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutr­al zu werden. „Die konkrete Umsetzung dieser politische­n Agenda wird weitreiche­nde Folgen für die Industrie mit sich bringen und macht vor keiner Branche halt. Wir unterstütz­en Unternehme­n dabei, die europäisch­en Klimaziele umzusetzen und sich auf kommende Regularien vorzuberei­ten.“

RECHTSANWA­LT UND PARTNER DER KANZLEI

HOGAN LOVELLS

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Dr. Heiko Gemmel

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