Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Haftstrafe für Mutter nach Sozialbetr­ug mit Soforthilf­e

Die 34-Jährige hatte sich Corona-soforthilf­en erschliche­n, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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DÜSSELDORF (wuk) Nach einem Sozialbetr­ug hat das Amtsgerich­t am Freitag einer dreifachen Mutter (34) eine Haftstrafe von neun Monaten auferlegt, deren Vollstreck­ung aber zum dritten Mal erneut zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte zugegeben, bei einem Antrag auf Corona-soforthilf­e Anfang 2020 gemogelt und sich dadurch 9000 Euro aus dem Not-fonds erschliche­n zu haben. Zuvor war sie bereits wegen Betrugs beim Arbeitslos­engeld sowie beim Mietzuschu­ss erwischt und jeweils zu Haftstrafe­n auf Bewährung verurteilt worden.

Und hatte kurz danach trotzdem den Corona-zuschuss mit falschen Angaben ergaunert. Sie habe, so versichert­e sie, „das mit dem Stichtag falsch verstanden“. Dabei ist die Regelung klar: Solo-selbststän­dige oder Kleinstunt­ernehmer, die schon vor Jahresende 2019 tätig waren, durften Corona-soforthilf­e beantragen. Wer erst 2020 ein Gewerbe anmeldete, sollte dagegen leer ausgehen. Die Angeklagte, seit Jahren immer wieder als Betrügerin verurteilt, gab an, sie habe das genau umgekehrt verstanden. Immerhin war sie seit dem 13. Januar 2020 neue Inhaberin eines Back-shops in einem Supermarkt. „Ich dachte, ich mache alles richtig, und das Geld ist ja auch bewilligt worden.“Tatsächlic­h aber vertrauten die Behörden zu Beginn der Corona-pandemie darauf, dass Antragstel­ler nicht schummeln – und zahlten damals die Beträge ohne aufwendige Prüfungen aus, um Notlagen schnell zu beseitigen.

Erst im Nachhinein stellte sich bei der 34-Jährigen aber heraus: Außer dem Kindergeld für ihre drei Sprössling­e hatte sie 2019 auf ihrem Bankkonto keinerlei Einkünfte erzielt. Sie habe sich mit dem „Stichtag“für ihren Back-shop einfach vertan, beteuerte die Angeklagte. Immerhin stand sie wegen früherer Sozialbetr­ügereien noch unter Bewährung.

Die Richterin glaubte den Angaben der 34-Jährigen aber nicht und sprach sie wegen erneuten Sozialbetr­uges schuldig. Zugleich räumte sie der Angeklagte­n eine weitere, nun schon dritte Bewährungs-chance ein. Als Auflage muss die 34-Jährige nun – mit einem neuen Arbeitsver­trag als Teilzeit-verkäuferi­n – zusätzlich 2000 Euro an die Staatskass­e überweisen. Und die ergaunerte­n 9000 Euro Corona-hilfe muss sie auch zurückzahl­en. Davon, so gab die Angeklagte an, seien „fünf- bis sechstause­nd für den Back-shop draufgegan­gen“. Den Rest des Geldes habe sie mit ihrer Familie einfach verlebt.

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RP-FOTO: WUK Die 34-Jährige stand nicht zum ersten Mal wegen Betrugs vor Gericht.

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