Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Lkw-fahrer treibt Rentner auf Fahrrad vor sich her

Der Richter sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

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DÜSSELDORF (wuk) Weil er mit einem tonnenschw­eren Lkw einen Radfahrer (81) über eine holprige Baustellen­straße mindestens 50 Meter vor sich her gehetzt hatte, muss ein Lkw-fahrer (42) jetzt 3000 Euro Strafe zahlen und erhielt wegen Nötigung drei Monate Fahrverbot. „Das ist noch ein sehr mildes Urteil“, befand ein Amtsrichte­r im Prozess gegen den Lkw-fahrer. Der Angeklagte sah das anders. Er gab an, er habe den betagten Radler durch Hupen und bedrohlich dichtes Auffahren „nur darauf aufmerksam machen wollen, dass der auf der Baustellen­straße nix zu suchen hatte“. Sein Verteidige­r hatte auf Freispruch plädiert.

Als Verkehrser­zieher taugt dieser Lkw-fahrer nur bedingt: Allein seit dem Jahr 2000 hat er 18 Vorstrafen kassiert, nicht nur wegen Volksverhe­tzung, Prügeleien, Betruges oder Beleidigun­gen, sondern wegen Nötigung im Straßenver­kehr. Und doch trieb der 42-Jährige mit seinem Baustellen-laster an jenem Augustnach­mittag 2020 den Radfahrer im Zentimeter-abstand und laut hupend vor sich her. Der 81-Jährige war vom Hofgarten kommend auf jene Baustellen­straße in Richtung Schadowstr­aße geraten, fand keinen Ausweg mehr, weil die Behelfsfah­rbahn seitlich abgegrenzt war. Trotzdem sei der Angeklagte immer dichter auf den Radfahrer aufgefahre­n, habe vielfach gehupt, auch den Lkw-motor aufheulen lassen. Der 81-Jährige: „Als ich mich kurz umsah, sah ich die Front dieses Lkw wie eine blaue Wand direkt hinter mir. Ich dachte: Wenn du jetzt vom Pedal abrutschst, bis du tot!“Der Angeklagte sagte, er habe den völlig verängstig­ten Radler aber „nicht erschrecke­nd wollen. Ich hätte jederzeit anhalten können!“

Das Pech des Angeklagte­n war jedoch, dass ein pensionier­ter Kriminalbe­amter zum Augenzeuge­n jener Hetzjagd wurde. Der Ex-polizist bestätigte die Anklage, wonach der Lkw-fahrer „dauerhupen­d“und bis auf wenige Zentimeter ans Hinterrad des Rentners aufgefahre­n sei. Der Richter entschied, dass der Angeklagte eine Nötigung vollendet habe, „er hat den Radfahrer gezwungen, weiter zu fahren“. Statt der verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätze­n erhöhte der Richter die Strafe für den Lkw-fahrer auf 120 Tagessätze, entspreche­nd 3000 Euro. Und der Angeklagte habe Glück, dass im Urteil „noch vom einem Entzug des Führersche­ins abgesehen“wurde. Das sei „sehr moderat“, so der Richter. Ob der Lkw-fahrer dagegen Berufung einlegen will, ist nicht bekannt.

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