Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Lkw-fahrer treibt Rentner auf Fahrrad vor sich her
Der Richter sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
DÜSSELDORF (wuk) Weil er mit einem tonnenschweren Lkw einen Radfahrer (81) über eine holprige Baustellenstraße mindestens 50 Meter vor sich her gehetzt hatte, muss ein Lkw-fahrer (42) jetzt 3000 Euro Strafe zahlen und erhielt wegen Nötigung drei Monate Fahrverbot. „Das ist noch ein sehr mildes Urteil“, befand ein Amtsrichter im Prozess gegen den Lkw-fahrer. Der Angeklagte sah das anders. Er gab an, er habe den betagten Radler durch Hupen und bedrohlich dichtes Auffahren „nur darauf aufmerksam machen wollen, dass der auf der Baustellenstraße nix zu suchen hatte“. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Als Verkehrserzieher taugt dieser Lkw-fahrer nur bedingt: Allein seit dem Jahr 2000 hat er 18 Vorstrafen kassiert, nicht nur wegen Volksverhetzung, Prügeleien, Betruges oder Beleidigungen, sondern wegen Nötigung im Straßenverkehr. Und doch trieb der 42-Jährige mit seinem Baustellen-laster an jenem Augustnachmittag 2020 den Radfahrer im Zentimeter-abstand und laut hupend vor sich her. Der 81-Jährige war vom Hofgarten kommend auf jene Baustellenstraße in Richtung Schadowstraße geraten, fand keinen Ausweg mehr, weil die Behelfsfahrbahn seitlich abgegrenzt war. Trotzdem sei der Angeklagte immer dichter auf den Radfahrer aufgefahren, habe vielfach gehupt, auch den Lkw-motor aufheulen lassen. Der 81-Jährige: „Als ich mich kurz umsah, sah ich die Front dieses Lkw wie eine blaue Wand direkt hinter mir. Ich dachte: Wenn du jetzt vom Pedal abrutschst, bis du tot!“Der Angeklagte sagte, er habe den völlig verängstigten Radler aber „nicht erschreckend wollen. Ich hätte jederzeit anhalten können!“
Das Pech des Angeklagten war jedoch, dass ein pensionierter Kriminalbeamter zum Augenzeugen jener Hetzjagd wurde. Der Ex-polizist bestätigte die Anklage, wonach der Lkw-fahrer „dauerhupend“und bis auf wenige Zentimeter ans Hinterrad des Rentners aufgefahren sei. Der Richter entschied, dass der Angeklagte eine Nötigung vollendet habe, „er hat den Radfahrer gezwungen, weiter zu fahren“. Statt der verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen erhöhte der Richter die Strafe für den Lkw-fahrer auf 120 Tagessätze, entsprechend 3000 Euro. Und der Angeklagte habe Glück, dass im Urteil „noch vom einem Entzug des Führerscheins abgesehen“wurde. Das sei „sehr moderat“, so der Richter. Ob der Lkw-fahrer dagegen Berufung einlegen will, ist nicht bekannt.