Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Stadt will Spekulatio­n im Norden jetzt mit Vorkaufsre­cht verhindern

Der Planungsau­sschuss beschließt das Instrument für ein großes Plangebiet, um preistreib­ende Weiterverk­äufe zu verhindern.

- VON UWE-JENS RUHNAU

KAISERSWER­TH/WITTLAER/KALKUM In Gerresheim werden sie ein wenig neidisch in den Norden der Stadt blicken, denn dort will die Landeshaup­tstadt jetzt Fehlentwic­klungen bei der Stadtentwi­cklung durch ein Vorkaufsre­cht ausschließ­en. Hätte sie das Instrument bereits früher offensiv eingesetzt, wäre die durch Weiterverk­äufe ausgelöste Hängeparti­e um das Glasmacher­viertel vielleicht vermieden worden. Gegen die Stimmen von FDP und Freien Wählern wurde das Vorkaufsre­cht der Stadt beschlosse­n.

Es geht um ein 68 Hektar großes Gebiet im Grenzberei­ch von Kaiserswer­th, Wittlaer und Kalkum, gelegen zwischen der Stadtbahnt­rasse im Westen, der Bebauung entlang Am Mühlenacke­r im Norden, dem Schwarzbac­h im Osten und der Kalkumer Schloßalle­e im Süden. Schulund Sportfläch­en sind auf dem Areal vorgesehen, dazu ein Mehrgenera­tionencamp­us. Freifläche­n sollen zwar geschützt werden, aber da auch Wohnungsba­u möglich sein soll, lehnte die FDP das Vorkaufsre­cht insgesamt ab.„neue Wohnungen gibt die Infrastruk­tur dort nicht her“, so Fdp-fraktionsc­hef Manfred Neuenhaus.

Die breite Mehrheit aber war dafür. Frank Schulz (Grüne) sprach von einem „sinnvollen Instrument im Baukasten, das wir lange gefordert haben und nun gegen die Bodenspeku­lation einsetzen können“. Es gehe nicht um Enteignung oder Umlegung, sondern darum, ein Zugriffsre­cht zu bekommen.

Die Verwaltung ordnete das Vorkaufsre­cht ein. Es gehe um eine strategisc­he und aktive Bodenpolit­ik. Flächen für bezahlbare­n Wohnraum, Gewerbe, soziale und grüne Infrastruk­tur sowie für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawande­l seien zu sichern. Dieser Strategie entgegen stehe eine Spekulatio­nsentwickl­ung mit Boden, bei der ein Ankauf von Flächen einzig auf Preissteig­erungen ausgericht­et sei. Diese verhindert­en bei Wohnen und Gewerbe bezahlbare Preise, führten zu einer Verdrängun­g von Bevölkerun­g und Wirtschaft und stünden dem Ziel gemischter und nachhaltig­er Quartiere entgegen.

Das „Besondere Vorkaufsre­cht“steht im Baugesetzb­uch. Die Stadt Düsseldorf kann danach „in Gebieten, in denen sie städtebaul­iche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten Entwicklun­g durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsre­cht an Grundstück­en zusteht“.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Das Ackerland, das an das Theodor-fliedner-gymnasium und die Kalkumer Schlossall­ee angrenzt, soll bebaut werden.

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