Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Stadt will Spekulation im Norden jetzt mit Vorkaufsrecht verhindern
Der Planungsausschuss beschließt das Instrument für ein großes Plangebiet, um preistreibende Weiterverkäufe zu verhindern.
KAISERSWERTH/WITTLAER/KALKUM In Gerresheim werden sie ein wenig neidisch in den Norden der Stadt blicken, denn dort will die Landeshauptstadt jetzt Fehlentwicklungen bei der Stadtentwicklung durch ein Vorkaufsrecht ausschließen. Hätte sie das Instrument bereits früher offensiv eingesetzt, wäre die durch Weiterverkäufe ausgelöste Hängepartie um das Glasmacherviertel vielleicht vermieden worden. Gegen die Stimmen von FDP und Freien Wählern wurde das Vorkaufsrecht der Stadt beschlossen.
Es geht um ein 68 Hektar großes Gebiet im Grenzbereich von Kaiserswerth, Wittlaer und Kalkum, gelegen zwischen der Stadtbahntrasse im Westen, der Bebauung entlang Am Mühlenacker im Norden, dem Schwarzbach im Osten und der Kalkumer Schloßallee im Süden. Schulund Sportflächen sind auf dem Areal vorgesehen, dazu ein Mehrgenerationencampus. Freiflächen sollen zwar geschützt werden, aber da auch Wohnungsbau möglich sein soll, lehnte die FDP das Vorkaufsrecht insgesamt ab.„neue Wohnungen gibt die Infrastruktur dort nicht her“, so Fdp-fraktionschef Manfred Neuenhaus.
Die breite Mehrheit aber war dafür. Frank Schulz (Grüne) sprach von einem „sinnvollen Instrument im Baukasten, das wir lange gefordert haben und nun gegen die Bodenspekulation einsetzen können“. Es gehe nicht um Enteignung oder Umlegung, sondern darum, ein Zugriffsrecht zu bekommen.
Die Verwaltung ordnete das Vorkaufsrecht ein. Es gehe um eine strategische und aktive Bodenpolitik. Flächen für bezahlbaren Wohnraum, Gewerbe, soziale und grüne Infrastruktur sowie für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel seien zu sichern. Dieser Strategie entgegen stehe eine Spekulationsentwicklung mit Boden, bei der ein Ankauf von Flächen einzig auf Preissteigerungen ausgerichtet sei. Diese verhinderten bei Wohnen und Gewerbe bezahlbare Preise, führten zu einer Verdrängung von Bevölkerung und Wirtschaft und stünden dem Ziel gemischter und nachhaltiger Quartiere entgegen.
Das „Besondere Vorkaufsrecht“steht im Baugesetzbuch. Die Stadt Düsseldorf kann danach „in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht“.