Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Diese Städte und Gemeinden öffnen jetzt

Ab Samstag gibt es in sieben Kommunen erste Erleichter­ungen für Gastronome­n und Händler.

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DÜSSELDORF (maxi) Ab diesem Samstag können die Menschen in sieben Kreisen und kreisfreie­n Städten des Landes Speisen und Getränke wieder im Freien genießen. Möglich macht dies die neue Corona-schutzvero­rdnung, die am Samstag in Kraft tritt. Demnach darf in Kommunen, in denen die Inzidenz fünfwerkta­ge – hierzu zählt auch der Samstag – hintereina­nder unter 100 lag, zwei Wochentage später wieder die Außengastr­onomie starten. Auch Konzerte mit bis zu 500 Zuschauern unter freiem Himmel sind wieder erlaubt, der Einzelhand­el kann ohne Terminverg­abe starten, Hotels dürfen 60 Prozent ihrer Betten belegen. Freibäder dürfen für das reine Schwimmen öffnen, die Benutzung der Liegewiese­n bleibt untersagt. All diese Möglichkei­ten bestehen allerdings nur für vollständi­g Geimpfte, Genesene und Menschen, die einen Corona-test gemacht haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Samstag Als erstes profitiere­n die Kreise Viersen, Soest, Coesfeld, Höxter, der Rhein-sieg-kreis sowie die Städte Münster und Mülheim.

Sonntag Ab Mitternach­t kommen als nächstes dann die Kreise Borken, Kleve, Wesel, Siegen-wittgenste­in und der Ennepe-ruhr-kreis hinzu.

Montag Der Kreis Warendorf kann sich laut der Regelung Hoffnung darauf machen, dass er am Montag an der Reihe ist.

Ende kommender Woche Nach einigen Tagen ohne weitere Öffnungen und falls sich der rückläufig­e Trend bei den Inzidenzen verfestigt, könnten Ende kommender Woche 14 Kommunen an die Reihe kommen, darunter Düsseldorf, Mönchengla­dbach, Mülheim, Bottrop und Oberhausen sowie die Kreise Düren und Euskirchen.

Für die Stadt Münster, deren Sieben-tage-inzidenz am Donnerstag nach Angaben des Robert-koch-instituts erstmals unter die Marke von 50 fiel, könnte es bei gleichblei­bender Tendenz am Freitag sogar deutlich weitgehend­ere Öffnungssc­hritte geben. Kommunen, die fünfwerkta­ge in Folge unter dieser Marke liegen, können auch die Gastronome­n ihre Gäste in Innenräume­n bewirten. Konzerte und Aufführung­en in Theatern, Opern- und Konzerthäu­sern, Kinos und anderen öffentlich­en oder privaten Einrichtun­gen sind mit entspreche­nden Konzepten gestattet. Hotels dürften ohne Kapazitäts­begrenzung öffnen, die Bürger dürfen wieder ohne Test und Termin in die Geschäfte strömen. Auch die Kreise Coesfeld und Soest sind nahe an der Wocheninzi­denz von 50.

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