Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Rechtsanwalt will Stadt zur Impfung verpflichten
DÜSSELDORF (csr) Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt kann von der Stadt nicht verlangen, im Impfzentrum gegen das Coronavirus geimpft zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden und damit einen entsprechenden Antrag des Anwalts abgelehnt.
Dieser hatte für den 12. Mai einen Impftermin im Impfzentrum erhalten. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er vorab beantragt, die Impfung auch verabreicht zu bekommen, da er befürchtete, im Impfzentrum zurückgewiesen zu werden. Vermutlich nicht zu Unrecht, da er – anders als etwa Richter, Staatsanwälte und Justiz-beschäftigte – nicht zum begünstigten Personenkreis für eine Corona-impfung gehört.
Das Gericht begründete die Ablehnung damit, ein entsprechender Anspruch stehe dem Antragsteller nicht zu. Die zuständige Kammer ließ dabei offen, ob gerichtliche Hilfe überhaupt erforderlich sei, nachdem die Impfstoffe von Astrazeneca und Johnson & Johnson inzwischen von der Priorisierung ausgenommen seien. Ebenso ungeklärt blieb, ob bei dem Anwalt die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität vorliegen.
Der Anwalt hatte angegeben, „in besonders relevanter Position in der Rechtspflege tätig“zu sein. Dazu habe er jedoch nichts weiter vorgetragen, hieß es vom Gericht. Die Vorschriften der Impfverordnung ließen einen Anspruch nur „im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe“zu. Da ein Mangel an Impfstoff bestehe, habe die Stadt Düsseldorf einen Ermessensund Gestaltungsspielraum bei der Durchführung der Impfung.