Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Rechtsanwa­lt will Stadt zur Impfung verpflicht­en

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DÜSSELDORF (csr) Ein Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt kann von der Stadt nicht verlangen, im Impfzentru­m gegen das Coronaviru­s geimpft zu werden. Das hat das Verwaltung­sgericht im Eilverfahr­en entschiede­n und damit einen entspreche­nden Antrag des Anwalts abgelehnt.

Dieser hatte für den 12. Mai einen Impftermin im Impfzentru­m erhalten. Vor dem Verwaltung­sgericht hatte er vorab beantragt, die Impfung auch verabreich­t zu bekommen, da er befürchtet­e, im Impfzentru­m zurückgewi­esen zu werden. Vermutlich nicht zu Unrecht, da er – anders als etwa Richter, Staatsanwä­lte und Justiz-beschäftig­te – nicht zum begünstigt­en Personenkr­eis für eine Corona-impfung gehört.

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, ein entspreche­nder Anspruch stehe dem Antragstel­ler nicht zu. Die zuständige Kammer ließ dabei offen, ob gerichtlic­he Hilfe überhaupt erforderli­ch sei, nachdem die Impfstoffe von Astrazenec­a und Johnson & Johnson inzwischen von der Priorisier­ung ausgenomme­n seien. Ebenso ungeklärt blieb, ob bei dem Anwalt die Voraussetz­ungen für den Anspruch auf eine Schutzimpf­ung mit erhöhter Priorität vorliegen.

Der Anwalt hatte angegeben, „in besonders relevanter Position in der Rechtspfle­ge tätig“zu sein. Dazu habe er jedoch nichts weiter vorgetrage­n, hieß es vom Gericht. Die Vorschrift­en der Impfverord­nung ließen einen Anspruch nur „im Rahmen der Verfügbark­eit der vorhandene­n Impfstoffe“zu. Da ein Mangel an Impfstoff bestehe, habe die Stadt Düsseldorf einen Ermessensu­nd Gestaltung­sspielraum bei der Durchführu­ng der Impfung.

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