Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Hunde-aussetzer angeprange­rt

Das Tierheim zeigte Fotos von zwei Männern im Netz. Das wurde heftig diskutiert.

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RATH (brab) Mehr als 860 Kommentare von Lesern innerhalb weniger Stunden hat am Freitag ein Facebook-beitrag des Tierheims erhalten. Das Tierheim hatte Aufnahmen einer Überwachun­gskamera veröffentl­icht, die zeigen, wie zwei junge Männer eine Hündin am Tor der Einrichtun­g in Rath festbinden und das Tier dort zurücklass­en.

In den Kommentare­n entstand eine lebhafte Diskussion über die Frage, ob solch ein Aufruf erlaubt sei, ob hier nicht eine „moderne Hexenjagd“vorliege und gegen den Datenschut­z verstoßen werde. Zudem befürchtet­en Nutzer, dass aus Angst vor solchen Folgen künftig Tiere an Stellen ausgesetzt werden könnten, wo sie lange Zeit unentdeckt blieben.

„Wir haben das schon öfter so gemacht und sehen kein Problem darin“, sagt die stellvertr­etende Tierheimle­iterin Melanie Gordon. Man erhoffe sich davon, dass sich der Besitzer doch noch melde. „Das war in der Vergangenh­eit schon der Fall. Wir erfahren so mehr über das Tier und können es leichter vermitteln.“

Die Leiterin des Düsseldorf­er Tierschutz­vereins, Monika Piasetzky, in dessen Trägerscha­ft sich das Tierheim befindet, hat die Fotos der beiden Männer im Laufe des Tages dennoch von der Facebook-seite entfernen lassen. „Viele der Kommentare sind in eine Richtung gegangen, die wir nicht befürworte­n“, sagt Piasetzky. So habe es gegen die Männer etwa massive Beschimpfu­ngen gegeben. „Wir werden aber über das Veterinära­mt bei der Polizei Strafanzei­ge stellen, denn dass Tiere einfach ausgesetzt werden, wollen wir nicht hinnehmen.“

Unterdesse­n liegt der Polizei auch eine Strafanzei­ge eines Bürgers gegen das Tierheim wegen der Veröffentl­ichung der Fotos vor. „Wir werden dieser Anzeige nachgehen“, sagte ein Polizeispr­echer auf Anfrage. Die Polizei selbst benötige zumindest eine richterlic­he Erlaubnis, wenn sie öffentlich mit Fotos nach Tätern fahndet.

Wer sich durch die Veröffentl­ichung von Fotos in seinem Persönlich­keitsrecht verletzt fühlt, hat selbst die Möglichkei­t, dagegen rechtlich vorzugehen. Der Erfolg ist dann davon abhängig, wie sehr man erkennbar und identifizi­erbar ist.

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