Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Hunde-aussetzer angeprangert
Das Tierheim zeigte Fotos von zwei Männern im Netz. Das wurde heftig diskutiert.
RATH (brab) Mehr als 860 Kommentare von Lesern innerhalb weniger Stunden hat am Freitag ein Facebook-beitrag des Tierheims erhalten. Das Tierheim hatte Aufnahmen einer Überwachungskamera veröffentlicht, die zeigen, wie zwei junge Männer eine Hündin am Tor der Einrichtung in Rath festbinden und das Tier dort zurücklassen.
In den Kommentaren entstand eine lebhafte Diskussion über die Frage, ob solch ein Aufruf erlaubt sei, ob hier nicht eine „moderne Hexenjagd“vorliege und gegen den Datenschutz verstoßen werde. Zudem befürchteten Nutzer, dass aus Angst vor solchen Folgen künftig Tiere an Stellen ausgesetzt werden könnten, wo sie lange Zeit unentdeckt blieben.
„Wir haben das schon öfter so gemacht und sehen kein Problem darin“, sagt die stellvertretende Tierheimleiterin Melanie Gordon. Man erhoffe sich davon, dass sich der Besitzer doch noch melde. „Das war in der Vergangenheit schon der Fall. Wir erfahren so mehr über das Tier und können es leichter vermitteln.“
Die Leiterin des Düsseldorfer Tierschutzvereins, Monika Piasetzky, in dessen Trägerschaft sich das Tierheim befindet, hat die Fotos der beiden Männer im Laufe des Tages dennoch von der Facebook-seite entfernen lassen. „Viele der Kommentare sind in eine Richtung gegangen, die wir nicht befürworten“, sagt Piasetzky. So habe es gegen die Männer etwa massive Beschimpfungen gegeben. „Wir werden aber über das Veterinäramt bei der Polizei Strafanzeige stellen, denn dass Tiere einfach ausgesetzt werden, wollen wir nicht hinnehmen.“
Unterdessen liegt der Polizei auch eine Strafanzeige eines Bürgers gegen das Tierheim wegen der Veröffentlichung der Fotos vor. „Wir werden dieser Anzeige nachgehen“, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Die Polizei selbst benötige zumindest eine richterliche Erlaubnis, wenn sie öffentlich mit Fotos nach Tätern fahndet.
Wer sich durch die Veröffentlichung von Fotos in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt, hat selbst die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Der Erfolg ist dann davon abhängig, wie sehr man erkennbar und identifizierbar ist.