Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Zwei Messerangr­iffe auf die eigene Schwester

29-Jähriger muss womöglich in eine Psychiatri­e-klinik.

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DÜSSELDORF (wuk) Einem 29-Jährigen droht nach zwei Messerangr­iffen auf seine Schwester die dauerhafte Unterbring­ung in einer Psychiatri­e-klinik. Ob es dazu kommt, prüft seit Montag eine Strafkamme­r des Landgerich­ts. Nach dem Ergebnis der Ermittlung­en, das auf versuchten Totschlag sowie auf Körperverl­etzung lautet, soll der Mann unter dem Einfluss einer psychische­n Erkrankung im Februar 2020 zweimal auf seine Schwester losgegange­n sein. Ein Zeuge, der sich in der Tatwohnung befand, konnte beide Angriffe abwehren. Ob der Mann wegen der psychische­n Störung zur Tatzeit eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen oder sogar schuldunfä­hig war, soll im Prozess ein Sachverstä­ndiger klären.

Nach der Festnahme des 29-Jährigen ergab sich für die Ermittler ein unklares Bild: So soll der Mann anfangs versucht haben, seiner Schwester in deren Wohnung mit dem fest umklammert­en Griff eines etwa 20 Zentimeter langen Küchenmess­ers in den Nacken zu schlagen. Als der Zeuge ihn daran hinderte, soll er ein Messer, das er angeblich in seinem Ärmel verborgen gehalten hatte, gezogen und die Klingenspi­tze seiner Schwester auf die Stirn gesetzt haben. Wieder soll es dem Zeugen gelungen sein, den 29-Jährigen zu entwaffnen. Eine Blutprobe bei ihm ergab rund 0,7 Promille.

Doch mehr soll über die Hintergrün­de, das Motiv und auch über die Art der psychische­n Störung nicht bekannt werden. Das Landgerich­t hat sämtliche Zuschauer vom weiteren Prozess ausgeschlo­ssen, will damit alle Details unter Ausschluss der Öffentlich­keit klären. Zur Begründung hieß es, dass es für den 29-Jährigen um eine mögliche Zwangsunte­rbringung gehe, der Schutz seiner Persönlich­keitsrecht­e höher zu bewerten sei als jeder Informatio­nsanspruch der Öffentlich­keit. Ein Urteil wird spätestens Anfang September erwartet.

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