Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Zwei Messerangriffe auf die eigene Schwester
29-Jähriger muss womöglich in eine Psychiatrie-klinik.
DÜSSELDORF (wuk) Einem 29-Jährigen droht nach zwei Messerangriffen auf seine Schwester die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie-klinik. Ob es dazu kommt, prüft seit Montag eine Strafkammer des Landgerichts. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, das auf versuchten Totschlag sowie auf Körperverletzung lautet, soll der Mann unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung im Februar 2020 zweimal auf seine Schwester losgegangen sein. Ein Zeuge, der sich in der Tatwohnung befand, konnte beide Angriffe abwehren. Ob der Mann wegen der psychischen Störung zur Tatzeit eingeschränkt schuldfähig gewesen oder sogar schuldunfähig war, soll im Prozess ein Sachverständiger klären.
Nach der Festnahme des 29-Jährigen ergab sich für die Ermittler ein unklares Bild: So soll der Mann anfangs versucht haben, seiner Schwester in deren Wohnung mit dem fest umklammerten Griff eines etwa 20 Zentimeter langen Küchenmessers in den Nacken zu schlagen. Als der Zeuge ihn daran hinderte, soll er ein Messer, das er angeblich in seinem Ärmel verborgen gehalten hatte, gezogen und die Klingenspitze seiner Schwester auf die Stirn gesetzt haben. Wieder soll es dem Zeugen gelungen sein, den 29-Jährigen zu entwaffnen. Eine Blutprobe bei ihm ergab rund 0,7 Promille.
Doch mehr soll über die Hintergründe, das Motiv und auch über die Art der psychischen Störung nicht bekannt werden. Das Landgericht hat sämtliche Zuschauer vom weiteren Prozess ausgeschlossen, will damit alle Details unter Ausschluss der Öffentlichkeit klären. Zur Begründung hieß es, dass es für den 29-Jährigen um eine mögliche Zwangsunterbringung gehe, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte höher zu bewerten sei als jeder Informationsanspruch der Öffentlichkeit. Ein Urteil wird spätestens Anfang September erwartet.