Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Kirchen in NRW gehen unterschiedlich mit 3G-regel um
BONN (kna) Die neue sogenannte 3G-regel wird von den Kirchen in NRW unterschiedlich gehandhabt. Auf evangelischer Seite empfehlen die westfälische und die lippische Landeskirche ihren Gemeinden, ab sofort die 3G-regel für Gottesdienste anzuwenden, wie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Rüdiger Schuch, am Freitag mitteilte. Die rheinische Landeskirche betonte hingegen, die 3G-regel sei keine Pflicht für die Feier von Gottesdiensten. Gemeinden könnten sie aber anwenden, wenn sie wollten. Das Bistum Münster verwies auf seiner
Internetseite darauf, dass die 3G-REgel nicht automatisch greife.
In der Corona-krise räumte die Landesregierung den Kirchen bisher die Möglichkeit ein, selbst Regeln für Gottesdienste zu definieren. Dies wurde unter anderem mit dem Recht auf freie Religionsausübung begründet. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte, dass die neue 3G-regel staatlicherseits nicht für Gottesdienste gelte. Auch in der aktuellen Schutzverordnung des Landes steht, dass die Kirchen weiterhin eigene Regeln aufstellen können. Sie müssten jedoch ein „vergleichbares Schutzniveau“zu den amtlichen Auflagen sicherstellen. Was das für die Gottesdienste genau bedeutet, wird laut Bistum Münster derzeit noch mit der Staatskanzlei geklärt.
Bislang ließen die beiden großen Kirchen in NRW auch Menschen, die weder genesen noch geimpft noch getestet sind, an Gottesdiensten teilnehmen – und das auch bei erhöhten Inzidenzen. Auflagen waren begrenzte Teilnehmendenzahlen, Maskenpflicht am Platz und Abstandhalten.
Die neue 3G-regel gilt seit diesem Freitag und greift ab einer Sieben-tage-inzidenz von 35.