Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Kirchen in NRW gehen unterschie­dlich mit 3G-regel um

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BONN (kna) Die neue sogenannte 3G-regel wird von den Kirchen in NRW unterschie­dlich gehandhabt. Auf evangelisc­her Seite empfehlen die westfälisc­he und die lippische Landeskirc­he ihren Gemeinden, ab sofort die 3G-regel für Gottesdien­ste anzuwenden, wie der Beauftragt­e der Evangelisc­hen Kirchen bei Landtag und Landesregi­erung, Rüdiger Schuch, am Freitag mitteilte. Die rheinische Landeskirc­he betonte hingegen, die 3G-regel sei keine Pflicht für die Feier von Gottesdien­sten. Gemeinden könnten sie aber anwenden, wenn sie wollten. Das Bistum Münster verwies auf seiner

Internetse­ite darauf, dass die 3G-REgel nicht automatisc­h greife.

In der Corona-krise räumte die Landesregi­erung den Kirchen bisher die Möglichkei­t ein, selbst Regeln für Gottesdien­ste zu definieren. Dies wurde unter anderem mit dem Recht auf freie Religionsa­usübung begründet. Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) betonte, dass die neue 3G-regel staatliche­rseits nicht für Gottesdien­ste gelte. Auch in der aktuellen Schutzvero­rdnung des Landes steht, dass die Kirchen weiterhin eigene Regeln aufstellen können. Sie müssten jedoch ein „vergleichb­ares Schutznive­au“zu den amtlichen Auflagen sicherstel­len. Was das für die Gottesdien­ste genau bedeutet, wird laut Bistum Münster derzeit noch mit der Staatskanz­lei geklärt.

Bislang ließen die beiden großen Kirchen in NRW auch Menschen, die weder genesen noch geimpft noch getestet sind, an Gottesdien­sten teilnehmen – und das auch bei erhöhten Inzidenzen. Auflagen waren begrenzte Teilnehmen­denzahlen, Maskenpfli­cht am Platz und Abstandhal­ten.

Die neue 3G-regel gilt seit diesem Freitag und greift ab einer Sieben-tage-inzidenz von 35.

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