Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Verurteilt­em Anwalt droht nun Berufsverb­ot

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DÜSSELDORF (wuk) Für einen mehrfach verurteilt­en Strafverte­idiger (40) geht es seit Freitag vor dem Landgerich­t um das berufliche Überleben. Der Advokat war Anfang des Jahres wegen Betruges, Untreue und versuchter Erpressung zu einer 16-monatigen Bewährungs­strafe verurteilt worden. In seiner Berufungsv­erhandlung erklärte nun das Landgerich­t, dass „auch ein Berufsverb­ot in Betracht kommen könnte“, falls sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen. Damit wäre der 40-Jährige die Zulassung und seine Lebensgrun­dlage los.

Vielfach geht es bei Vorwürfen gegen ihn um Beträge zwischen 200 und 800 Euro, die er von Mandanten nicht ordnungsge­mäß weitergele­itet und einen der Klienten dadurch sogar in die Gefahr einer Inhaftieru­ng gebracht haben soll. In einem anderen Fall habe er Vorschüsse zwar erhalten, aber nichts dafür getan haben. Und als jenem Mandanten ebenfalls die Inhaftieru­ng bevorstand, habe der angeklagte Anwalt weitere 800 Euro gefordert.

Gegen das Bewährungs­urteil hat auch die Staatsanwa­ltschaft Berufung eingelegt, so dass ein Urteil des Landgerich­ts auch deutlich höher ausfallen könnte als die ursprüngli­chen 16 Monate. Und parallel zum aktuellen Prozess, der im September zu Ende gehen soll, wird noch von anderen Justizbehö­rden gegen den Anwalt ermittelt - wegen des Verdachts der Terrorfina­nzierung und womöglich wegen Geldwäsche. Und Ende August hat er noch einen Termin als Angeklagte­r im Amtsgerich­t. Dort wird ihm dann erneut vorgeworfe­n, eine Mandantin um Geld geprellt – und eine Hotel-übernachtu­ng mit gefälschte­n 20-Euro-scheinen bezahlt zu haben.

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