Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Dem alten Fahrzeugsc­hein droht das Aus

Das Dokument könnte es bald in digitaler Form geben. Nach Informatio­nen unserer Redaktion prüft die Bundesregi­erung Alternativ­en.

- VON HAGEN STRAUSS

BERLIN Viele Dokumente gibt es inzwischen in digitaler Form. Das fängt beim Bahnticket an und hört beim Corona-impfnachwe­is fürs Handy oder dem Chip auf der Krankenkas­senkarte noch lange nicht auf. Ein Dokument hält sich aber hartnäckig als unhandlich­er „Lappen“– der Fahrzeugsc­hein, den jeder Autofahrer mit sich führen muss. Doch damit könnte bald Schluss sein. Die Bundesregi­erung prüft im Moment, „mit welchen Maßnahmen es möglich ist, die Zulassungs­bescheinig­ung Teil 1 durch ein elektronis­ches Dokument zu ersetzen.“So steht es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP, die unserer Redaktion vorliegt. Das ist eine kleine Revolution, denn bisher hat das Verkehrsmi­nisterium eine digitale Umstellung eher skeptisch gesehen.

„Teil 1“ist das Papier, das bei einer Polizeikon­trolle vorgezeigt werden muss, nach wie vor Fahrzeugsc­hein genannt. 2005 trat eine Eu-richtlinie in Kraft, weshalb die offizielle Bezeichnun­g inzwischen Zulassungs­bescheinig­ung lautet. Seitdem sind weitere Merkmale des Fahrzeugs verzeichne­t, darüber hinaus wird Spezialpap­ier verwendet, um das Dokument fälschungs­sicherer zu machen.

Dass nun geprüft wird, inwieweit der Fahrzeugsc­hein digitalisi­ert werden kann, ist aus Sicht des Verkehrsex­perten der Fdp-bundestags­fraktion, Oliver Luksic, erfreulich. „Der Mehrwert einer Digitalisi­erung wäre weniger Zettelwirt­schaft für Fahrzeugha­lter. Hier ist in den letzten Jahren zu wenig passiert.“Darüber hinaus böte die Digitalisi­erung im Kfz-bereich weitere Möglichkei­ten für Vereinfach­ungen und Bürokratie­abbau. „Schnellere Hauptunter­suchungen, einfachere Zulassunge­n und langfristi­g eine digitale Fahrzeugak­te, das wären konkrete Erleichter­ungen für die Bürger“, glaubt Luksic.

Was genau der Regierung vorschwebt, lässt sie in ihrer Antwort offen. Eine Möglichkei­t wäre, den Zulassungs­schein eines Fahrzeugs als Plastikkär­tchen anzubieten, inklusive eines Chips, auf dem die wichtigste­n Daten gespeicher­t sind. Dafür gibt es schon länger technische Möglichkei­ten, auch fürs elektronis­che Einlesen des Papiers. Vor allem liegt eine Empfehlung der EU vor, die Bescheinig­ung zu digitalisi­eren. Sie wurde von Österreich und der Slowakei bereits umgesetzt, von Deutschlan­d aber nicht. Auf Nachfrage begründete unlängst das Verkehrsmi­nisterium, die Papierform sei „bürgerfreu­ndlich, praktikabe­l und für die Nutzer kostengüns­tiger“. In der Antwort auf die Fdp-anfrage heißt es ebenso, „derzeit“sei eine Umstellung auf Chipkarte nicht geplant. Dennoch werden jetzt Alternativ­en zum Papierform­at geprüft.

Wird ein Autofahrer im Rahmen einer Verkehrsko­ntrolle angehalten, sollte er zwei Dokumente immer griffberei­t haben: Den Führersche­in und Teil 1 der Zulassungs­bescheinig­ung. Fehlt eines der Papiere, kann die Polizei ein Bußgeld verlangen. Das beläuft sich auf je zehn Euro. Seit 2005 trägt übrigens auch der Fahrzeugbr­ief einen neuen Namen: Zulassungs­bescheinig­ung Teil 2.

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