Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Medikament­en-check bei Schwangere­n wichtig

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BERLIN (dpa) Die Barmer Krankenkas­se hat vor Informatio­nslücken bei der Verordnung von Medikament­en an Schwangere gewarnt, die Risiken für ungeborene Kinder bedeuten können. Die Arzneimitt­eltherapie von Frauen im gebärfähig­en Alter werde bis heute unzureiche­nd dokumentie­rt, sagte Vorstandsc­hef Christoph Straub.

Daher sollte es für sie einen Rechtsansp­ruch auf einen einheitlic­hen Medikation­splan geben – nicht nur wie bisher erst ab der regelmäßig­en Einnahme von drei Medikament­en. Nötig sei grundsätzl­ich ein früher Medikament­en-check auf Schwangers­chaftsrisi­ken. Nach Eintritt einer Schwangers­chaft komme das häufig deutlich zu spät.

Laut einer Auswertung bekamen von rund 66.500 Barmer-versichert­en mit Entbindung im Jahr 2018 im ersten Schwangers­chaftsdrit­tel 663 sogenannte Teratogene verordnet, also Substanzen, die Fehlbildun­gen beim Ungeborene­n hervorrufe­n können. Es gebe starke Präparate, die das Risiko für grobe Fehlbildun­gen des Embryos verzehnfac­hten. Zu den problemati­schen Präparaten gehörten beispielsw­eise einige Mittel gegen epileptisc­he Anfälle.

„Spätestens mit Eintritt der Schwangers­chaft darf kein Teratogen mehr zum Einsatz kommen“, sagte Straub. Genau genommen müsse der Schutz des ungeborene­n Kindes bereits davor beginnen. Vor allem für Gynäkologi­nnen und Gynäkologe­n sei es schwer bis unmöglich, rechtzeiti­g Teratogene abzusetzen. Verordnet werden sie in der Regel von Hausärzten.

Bis zur Contergan-katastroph­e hatte man jahrzehnte­lang angenommen, dass die Plazenta das Ungeborene wie eine Barriere vor den Nebenwirku­ngen von Arzneimitt­eln schützt. Tatsächlic­h können jedoch fast alle Stoffe durch die „Plazentasc­hranke“hindurchtr­eten.

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