Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Kliniken für Abfrage von Impfstatus in Betrieben
DÜSSELDORF (anh/jd) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Forderung der Arbeitgeber, dass Firmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. „Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Information für die Arbeitgeber sein, um dem Infektionsschutz am Arbeitsplatz gezielt Rechnung tragen zu können. Der Arbeitgeber sollte wissen, ob er ein Risiko eingeht, wenn zum Beispiel in Großraumbüros gearbeitet wird oder Besprechungen auch in Präsenz stattfinden“, sagte DKG-CHEF Gerald Gaß unserer Redaktion.
Im Gesundheitswesen dürfen Arbeitgeber bereits nachfragen: „Im Unterschied zu anderen Branchen gibt es für Einrichtungen des Gesundheitswesens bereits seit 2016 die Möglichkeit der Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfassen“, so Gaß. Die aktuelle Diskussion betreffe die Kliniken also nicht. Zudem lägen die Impfquoten in den Krankenhäusern überwiegend auf einem Niveau zwischen 80 und 90 Prozent.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Auskunftspflicht für Beschäftigte hingegen ab. „Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“, sagte Dgb-vorständin Anja Piel. Die Arbeitgeber müssten die Gesundheit am Arbeitsplatz unabhängig vom Impfstatus gewährleisten. Schließlich könnten Geimpfte wie Ungeimpfte das Virus übertragen.