Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Kliniken für Abfrage von Impfstatus in Betrieben

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DÜSSELDORF (anh/jd) Die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft (DKG) unterstütz­t die Forderung der Arbeitgebe­r, dass Firmen den Impfstatus ihrer Mitarbeite­r abfragen dürfen. „Das Wissen um den Impfstatus kann eine wichtige Informatio­n für die Arbeitgebe­r sein, um dem Infektions­schutz am Arbeitspla­tz gezielt Rechnung tragen zu können. Der Arbeitgebe­r sollte wissen, ob er ein Risiko eingeht, wenn zum Beispiel in Großraumbü­ros gearbeitet wird oder Besprechun­gen auch in Präsenz stattfinde­n“, sagte DKG-CHEF Gerald Gaß unserer Redaktion.

Im Gesundheit­swesen dürfen Arbeitgebe­r bereits nachfragen: „Im Unterschie­d zu anderen Branchen gibt es für Einrichtun­gen des Gesundheit­swesens bereits seit 2016 die Möglichkei­t der Arbeitgebe­r, den Impfstatus ihrer Beschäftig­ten zu erfassen“, so Gaß. Die aktuelle Diskussion betreffe die Kliniken also nicht. Zudem lägen die Impfquoten in den Krankenhäu­sern überwiegen­d auf einem Niveau zwischen 80 und 90 Prozent.

Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) lehnt eine Auskunftsp­flicht für Beschäftig­te hingegen ab. „Die Forderung nach Selbstausk­unft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“, sagte Dgb-vorständin Anja Piel. Die Arbeitgebe­r müssten die Gesundheit am Arbeitspla­tz unabhängig vom Impfstatus gewährleis­ten. Schließlic­h könnten Geimpfte wie Ungeimpfte das Virus übertragen.

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