Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Kalenderblatt
01.09.1941
„Judenstern“als Zeichen der Verfolgung
Schon bald nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten begann in Deutschland die Unterdrückung derjenigen
Staatsbürger, die nach den 1935 erlassenen Nürnberger Rassegesetzen als Juden galten. Nach und nach wurden ihnen ihre Rechte entzogen, mit jeder neuen Verordnung wurden sie stärker aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Ihnen wurde die Ausübung vieler Berufe verboten, ihre Kinder durften die Schulen nicht mehr besuchen. Juden wurden aus dem kulturellen Leben gedrängt, sie durften keine Nichtjuden heiraten, ihr Besitz wurde enteignet oder zerstört. Diese und viele andere Maßnahmen beruhten auf einer einzigen Grundlage: der Ns-ideologie, nach der Juden einer „minderen Rasse“angehörten. Schon 1937 erklärte Adolf Hitler erstmals öffentlich, dass die Ns-führung auch eine Kennzeichnungspflicht in Erwägung zog. Am 1. September 1941 wurde schließlich die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden“erlassen. Sie verpflichtete Juden und diejenigen, die durch das Ns-system dazu erklärt wurden, zum Tragen eines gelben Sterns an der Kleidung. Die Diskriminierung und Ausgrenzung einer ganzen Bevölkerungsgruppe erreichte damit eine neue Stufe. Das von den Nationalsozialisten „Judenstern“genannte Zeichen war dem jüdischen Davidstern nachempfunden. Wer sich dem Tragen verweigerte, dem drohten drakonische Strafen. Wenig später begannen die Deportationen von Juden aus Deutschland in den Osten. Im Januar 1942 traf sich Vertreter der nationalsozialistischen Führung zur Wannsee-konferenz, auf der die systematische Ermordung aller europäischen Juden organisiert wurde.