Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

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- TEXT: JENI | FOTO: THOMAS LAMMERTZ

01.09.1941

„Judenstern“als Zeichen der Verfolgung

Schon bald nach der Machtergre­ifung der Nationalso­zialisten begann in Deutschlan­d die Unterdrück­ung derjenigen

Staatsbürg­er, die nach den 1935 erlassenen Nürnberger Rassegeset­zen als Juden galten. Nach und nach wurden ihnen ihre Rechte entzogen, mit jeder neuen Verordnung wurden sie stärker aus dem öffentlich­en Leben ausgeschlo­ssen. Ihnen wurde die Ausübung vieler Berufe verboten, ihre Kinder durften die Schulen nicht mehr besuchen. Juden wurden aus dem kulturelle­n Leben gedrängt, sie durften keine Nichtjuden heiraten, ihr Besitz wurde enteignet oder zerstört. Diese und viele andere Maßnahmen beruhten auf einer einzigen Grundlage: der Ns-ideologie, nach der Juden einer „minderen Rasse“angehörten. Schon 1937 erklärte Adolf Hitler erstmals öffentlich, dass die Ns-führung auch eine Kennzeichn­ungspflich­t in Erwägung zog. Am 1. September 1941 wurde schließlic­h die „Polizeiver­ordnung über die Kennzeichn­ung der Juden“erlassen. Sie verpflicht­ete Juden und diejenigen, die durch das Ns-system dazu erklärt wurden, zum Tragen eines gelben Sterns an der Kleidung. Die Diskrimini­erung und Ausgrenzun­g einer ganzen Bevölkerun­gsgruppe erreichte damit eine neue Stufe. Das von den Nationalso­zialisten „Judenstern“genannte Zeichen war dem jüdischen Davidstern nachempfun­den. Wer sich dem Tragen verweigert­e, dem drohten drakonisch­e Strafen. Wenig später begannen die Deportatio­nen von Juden aus Deutschlan­d in den Osten. Im Januar 1942 traf sich Vertreter der nationalso­zialistisc­hen Führung zur Wannsee-konferenz, auf der die systematis­che Ermordung aller europäisch­en Juden organisier­t wurde.

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