Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Freispruch für Kölsch-brauer
Nach langem Streit urteilt das OLG Düsseldorf, dass es keine illegalen Absprachen gab.
DÜSSELDORF Als der Richter den Freispruch verkündet, atmet der Chef der Gaffel-brauerei hörbar erleichtert auf. „Es ist mir ein Stein vom Herzen gefallen“, wird Heinrich Philipp Becker später sagen. Seit Jahren wehren sich die Brauereien Erzquell, Früh und Gaffel gegen das Bundeskartellamt. Dieses hatte Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro gegen die Firmen verhängt – wegen des Verdachts, dass sie sich 2007 dazu abgesprochen hatten, den Bierpreis zu erhöhen. 14 Jahre und 35 Prozesstage später kam der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass es kein sogenanntes Kölsch-kartell gegeben hat.
Der Senat sprach die drei Brauereien und zwei ihrer Manager von dem Vorwurf frei. Die Betroffenen hatten einen Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt.
Im Kern ging es um die Frage, ob Erzquell, Früh und Gaffel bei einer Sitzung des Brauereiverbandes NRW Preisabsprachen getroffen haben, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht die Firmen frei. Der Senat habe „nicht ansatzweise festgestellt“, dass koordinierte Preiserhöhungen beim Treffen besprochen seien. 14 Zeugen haben die Richter zu Wort kommen lassen. Nur zwei von ihnen glaubten überhaupt, sich an solche Gespräche zu erinnern. Selbst bei diesen zwei Zeugen hat das Gericht große Zweifel daran, ob die Aussagen überhaupt verlässlich sind: „Die Erinnerung des einen Zeugen war zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen“, hieß es vom Gericht: „Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, sodass der Zeuge später seine Angaben korrigierte.“
Der Freispruch markiert zumindest für die Kölschbrauer das Ende eines langwierigen Gerichtsstreits. 2013 und 2014 hatte das Bundeskartellamt nicht nur gegen Erzquell, Früh und Gaffel, sondern gegen insgesamt elf Bierbrauer und 14 persönlich Verantwortliche Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es auch um Großbrauereien wie Bitburger, Krombacher und Warsteiner. Am Olg-prozess waren jedoch nur die drei Kölschbrauer beteiligt.
„Die Frage, ob andere (Groß-) Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens“, betonte das Gericht. Die Brauerei Radeberger hatte 2018 einen Einspruch zurückgezogen und 160 Millionen Euro gezahlt. In einem separaten, noch laufenden Verfahren werden am OLG ähnliche Vorwürfe gegen die dänische Brauerei Carlsberg behandelt.