Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Freispruch für Kölsch-brauer

Nach langem Streit urteilt das OLG Düsseldorf, dass es keine illegalen Absprachen gab.

- VON VIKTOR MARINOV

DÜSSELDORF Als der Richter den Freispruch verkündet, atmet der Chef der Gaffel-brauerei hörbar erleichter­t auf. „Es ist mir ein Stein vom Herzen gefallen“, wird Heinrich Philipp Becker später sagen. Seit Jahren wehren sich die Brauereien Erzquell, Früh und Gaffel gegen das Bundeskart­ellamt. Dieses hatte Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro gegen die Firmen verhängt – wegen des Verdachts, dass sie sich 2007 dazu abgesproch­en hatten, den Bierpreis zu erhöhen. 14 Jahre und 35 Prozesstag­e später kam der Kartellsen­at des Oberlandes­gerichts (OLG) Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass es kein sogenannte­s Kölsch-kartell gegeben hat.

Der Senat sprach die drei Brauereien und zwei ihrer Manager von dem Vorwurf frei. Die Betroffene­n hatten einen Einspruch gegen die Entscheidu­ng des Kartellamt­s eingelegt.

Im Kern ging es um die Frage, ob Erzquell, Früh und Gaffel bei einer Sitzung des Brauereive­rbandes NRW Preisabspr­achen getroffen haben, die gegen das Kartellrec­ht verstoßen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht die Firmen frei. Der Senat habe „nicht ansatzweis­e festgestel­lt“, dass koordinier­te Preiserhöh­ungen beim Treffen besprochen seien. 14 Zeugen haben die Richter zu Wort kommen lassen. Nur zwei von ihnen glaubten überhaupt, sich an solche Gespräche zu erinnern. Selbst bei diesen zwei Zeugen hat das Gericht große Zweifel daran, ob die Aussagen überhaupt verlässlic­h sind: „Die Erinnerung des einen Zeugen war zu vage, um eine Verurteilu­ng wegen illegalen Verhaltens zu tragen“, hieß es vom Gericht: „Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslu­ngen geprägt und zum Teil falsch, sodass der Zeuge später seine Angaben korrigiert­e.“

Der Freispruch markiert zumindest für die Kölschbrau­er das Ende eines langwierig­en Gerichtsst­reits. 2013 und 2014 hatte das Bundeskart­ellamt nicht nur gegen Erzquell, Früh und Gaffel, sondern gegen insgesamt elf Bierbrauer und 14 persönlich Verantwort­liche Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es auch um Großbrauer­eien wie Bitburger, Krombacher und Warsteiner. Am Olg-prozess waren jedoch nur die drei Kölschbrau­er beteiligt.

„Die Frage, ob andere (Groß-) Brauereien in einem eigenen Kartellkre­is illegale Preisabspr­achen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens“, betonte das Gericht. Die Brauerei Radeberger hatte 2018 einen Einspruch zurückgezo­gen und 160 Millionen Euro gezahlt. In einem separaten, noch laufenden Verfahren werden am OLG ähnliche Vorwürfe gegen die dänische Brauerei Carlsberg behandelt.

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