Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Verschmäht­er Liebhaber wollte Frau anzünden

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DÜSSELDORF (wuk) Eine Kollegin (20) hätte ein Nudelkoch (42) aus der Altstadt offenbar gerne für sich gewonnen – doch mit ungewöhnli­chen Mitteln. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantwort­en: Denn er soll sie mit einem Gasbrenner und einem Feuerzeug angegriffe­n haben. Der Staatsanwa­lt wertet beide Feuer-attacken als gefährlich­e Körperverl­etzung. Der Koch bestreitet die Vorwürfe. Die Richterfra­ge, ob sie mit solchen Angriffen des Mannes gerechnet habe, konterte die Frau mit der Feststellu­ng: „Ich bin es nicht gewohnt, am Arbeitspla­tz angezündet zu werden.“Im Juli 2020 soll der Angeklagte der Servicekra­ft von hinten ein Feuerzeug an den Ellenbogen gehalten und sie verletzt haben, so die Anklage.

„Ein schlechter, missratene­r Scherz“, winkte sein Anwalt ab. Auch habe der 42-Jährige keine Flamme an die Frau gehalten, er habe „bloß Funkenflug“erzeugt. Das könne ein Ex-kollege bestätigen. Die Frau entgegnete: „Ich hatte eine schwarze Rußstelle am Ellenbogen“, nach dem Abwaschen sei eine rote Wunde geblieben, die dank Brandsalbe abgeheilt sei. Erst da habe sie den Chef informiert: „Ich wurde angezündet – wieder mal!“Denn schon Mitte Mai habe der Angeklagte ihr die bläuliche Flamme eines Gasbrenner­s vors Gesicht gehalten – so nahe, dass die junge Frau „Angst hatte um meine Augenbraue­n“. Anlass sei der Streit um das Trinkgeld in Höhe von fünf Cent gewesen, so die 20-Jährige: „Der Angeklagte dachte, dass ich sein Trinkgeld klaue!“Als der Chef erfuhr, was der Angeklagte am Arbeitspla­tz getrieben haben soll („So etwas ist kein Spaß in meinen Augen!“), wurde der 42-Jährige entlassen. Die Ex-kollegin schilderte, dass der 42-Jährige „mich einerseits verbrennen wollte, anderersei­ts nannte er mich ,amore mio', hat mir Liebeserkl­ärungen gemacht und meine Figur gelobt!“

Zuletzt habe er ihr geschilder­t, was er mit ihr alles machen würde, falls sie nachgäbe. Im Ergebnis haben diese Aktionen den 42-Jährigen seinen Job gekostet. Dabei versichert­e er, einen Gasbrenner habe er der Frau „nie“vors Gesicht gehalten, habe sie im Disput ums Trinkgeld nicht bedroht. Und ein Ex-kollege könne als Zeuge bestätigen, dass er mit dem Feuerzeug nur Funken, aber keine Flamme erzeugt habe. Sein Ex-chef erklärte, jener Kollege könne das gar nicht gesehen haben. Doch zur Sicherheit will der Richter jenen Zeugen anhören, bevor es ein Urteil gibt.

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