Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Verschmähter Liebhaber wollte Frau anzünden
DÜSSELDORF (wuk) Eine Kollegin (20) hätte ein Nudelkoch (42) aus der Altstadt offenbar gerne für sich gewonnen – doch mit ungewöhnlichen Mitteln. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten: Denn er soll sie mit einem Gasbrenner und einem Feuerzeug angegriffen haben. Der Staatsanwalt wertet beide Feuer-attacken als gefährliche Körperverletzung. Der Koch bestreitet die Vorwürfe. Die Richterfrage, ob sie mit solchen Angriffen des Mannes gerechnet habe, konterte die Frau mit der Feststellung: „Ich bin es nicht gewohnt, am Arbeitsplatz angezündet zu werden.“Im Juli 2020 soll der Angeklagte der Servicekraft von hinten ein Feuerzeug an den Ellenbogen gehalten und sie verletzt haben, so die Anklage.
„Ein schlechter, missratener Scherz“, winkte sein Anwalt ab. Auch habe der 42-Jährige keine Flamme an die Frau gehalten, er habe „bloß Funkenflug“erzeugt. Das könne ein Ex-kollege bestätigen. Die Frau entgegnete: „Ich hatte eine schwarze Rußstelle am Ellenbogen“, nach dem Abwaschen sei eine rote Wunde geblieben, die dank Brandsalbe abgeheilt sei. Erst da habe sie den Chef informiert: „Ich wurde angezündet – wieder mal!“Denn schon Mitte Mai habe der Angeklagte ihr die bläuliche Flamme eines Gasbrenners vors Gesicht gehalten – so nahe, dass die junge Frau „Angst hatte um meine Augenbrauen“. Anlass sei der Streit um das Trinkgeld in Höhe von fünf Cent gewesen, so die 20-Jährige: „Der Angeklagte dachte, dass ich sein Trinkgeld klaue!“Als der Chef erfuhr, was der Angeklagte am Arbeitsplatz getrieben haben soll („So etwas ist kein Spaß in meinen Augen!“), wurde der 42-Jährige entlassen. Die Ex-kollegin schilderte, dass der 42-Jährige „mich einerseits verbrennen wollte, andererseits nannte er mich ,amore mio', hat mir Liebeserklärungen gemacht und meine Figur gelobt!“
Zuletzt habe er ihr geschildert, was er mit ihr alles machen würde, falls sie nachgäbe. Im Ergebnis haben diese Aktionen den 42-Jährigen seinen Job gekostet. Dabei versicherte er, einen Gasbrenner habe er der Frau „nie“vors Gesicht gehalten, habe sie im Disput ums Trinkgeld nicht bedroht. Und ein Ex-kollege könne als Zeuge bestätigen, dass er mit dem Feuerzeug nur Funken, aber keine Flamme erzeugt habe. Sein Ex-chef erklärte, jener Kollege könne das gar nicht gesehen haben. Doch zur Sicherheit will der Richter jenen Zeugen anhören, bevor es ein Urteil gibt.