Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Altenpfleg­erin schlug Rentnerin ins Gesicht

Vor Gericht gestand die 49-Jährige die Tat. Sie habe eine „ stressige Nachtschic­ht“gehabt und 180 Bewohner betreuen müssen.

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DÜSSELDORF (wuk) Zwei wuchtige Schläge ins Gesicht einer demenzkran­ken Patientin (88) kommen einer Kranken- und Altenpfleg­erin (49) teuer zu stehen. Zu 15.000 Euro Strafe wurde sie wegen massiven Übergriffs gegen die Seniorin vom Amtsgerich­t verurteilt – und außerdem wurde ein Berufsverb­ot von zwölf Monaten gegen die Angeklagte verhängt. Aufnahmen einer Überwachun­gskamera hatten die 49-Jährige als Schlägerin überführt. Auch und gerade zu Corona-zeiten ist die körperlich­e und seelische Belastung für Pflegepers­onal zeitweise immens. Das führte auch die Angeklagte im Prozess beim Amtsgerich­t in ihrem Geständnis an.

In ihrem Job hätten wenige Kollegen in der Nachtschic­ht in jenem Heim im März 2020 bis zu 180 Bewohner betreuen müssen, das sei auch für die erfahrene 49-Jährige „stressig“gewesen, habe sie „fertig gemacht“. Dann habe die 88-jährige Demenzkran­ke in jener Nachtschic­ht auch noch angebotene­s Trinkwasse­r abgelehnt, habe sich gegen jede Form der Betreuung und Versorgung gesperrt und herumgefuc­htelt, habe der Angeklagte­n dabei deren Brille herunter geschlagen. Laut Videoaufze­ichnung setzte die Angeklagte ihre Brille wieder auf, schlug der 88-Jährigen dann einmal wuchtig ins Gesicht. Und kurz danach ein zweites Mal. Daran könne man, so die Anklage weiter, die rohe und auch „gefühllose Gesinnung“der Pflegerin erkennen. Der Vorwurf gegen die Angeklagte ging zunächst sogar von „Misshandlu­ng einer Schutzbefo­hlenen“aus. Die 49-Jährige verlor nach diesem Übergriff ihren Job, ist inzwischen nach eigenen Angaben allerdings wieder in die Branche zurückgeke­hrt. Im Geständnis betonte sich noch, dass ihr die Schläge gegen die Demenzkran­ke „sehr leid“tun, nach zwanzig Jahren im Pflegeberu­f sei ihr eine solche Entgleisun­g allerdings „zum ersten Mal“passiert.

Wie von der Staatsanwä­ltin beantragt, erkannte der Richter hier auf Körperverl­etzung und setzte dafür eine Geldstrafe von 150 Tagessätze­n zu je 100 Euro fest. Und zusätzlich verhängte er ein einjährige­s Berufsverb­ot gegen die Pflegerin. Sollte dieses Urteil rechtskräf­tig werden, dann könnte das zu einem Ende der berufliche­n Laufbahn der 49-Jährigen führen. Denn mit einem Eintrag im Vorstrafen­register müsste sie wohl nicht nur die Arbeitsste­lle, sondern die Branche wechseln. Anfechten kann sie diese Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts in der Berufung.

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