Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Altenpflegerin schlug Rentnerin ins Gesicht
Vor Gericht gestand die 49-Jährige die Tat. Sie habe eine „ stressige Nachtschicht“gehabt und 180 Bewohner betreuen müssen.
DÜSSELDORF (wuk) Zwei wuchtige Schläge ins Gesicht einer demenzkranken Patientin (88) kommen einer Kranken- und Altenpflegerin (49) teuer zu stehen. Zu 15.000 Euro Strafe wurde sie wegen massiven Übergriffs gegen die Seniorin vom Amtsgericht verurteilt – und außerdem wurde ein Berufsverbot von zwölf Monaten gegen die Angeklagte verhängt. Aufnahmen einer Überwachungskamera hatten die 49-Jährige als Schlägerin überführt. Auch und gerade zu Corona-zeiten ist die körperliche und seelische Belastung für Pflegepersonal zeitweise immens. Das führte auch die Angeklagte im Prozess beim Amtsgericht in ihrem Geständnis an.
In ihrem Job hätten wenige Kollegen in der Nachtschicht in jenem Heim im März 2020 bis zu 180 Bewohner betreuen müssen, das sei auch für die erfahrene 49-Jährige „stressig“gewesen, habe sie „fertig gemacht“. Dann habe die 88-jährige Demenzkranke in jener Nachtschicht auch noch angebotenes Trinkwasser abgelehnt, habe sich gegen jede Form der Betreuung und Versorgung gesperrt und herumgefuchtelt, habe der Angeklagten dabei deren Brille herunter geschlagen. Laut Videoaufzeichnung setzte die Angeklagte ihre Brille wieder auf, schlug der 88-Jährigen dann einmal wuchtig ins Gesicht. Und kurz danach ein zweites Mal. Daran könne man, so die Anklage weiter, die rohe und auch „gefühllose Gesinnung“der Pflegerin erkennen. Der Vorwurf gegen die Angeklagte ging zunächst sogar von „Misshandlung einer Schutzbefohlenen“aus. Die 49-Jährige verlor nach diesem Übergriff ihren Job, ist inzwischen nach eigenen Angaben allerdings wieder in die Branche zurückgekehrt. Im Geständnis betonte sich noch, dass ihr die Schläge gegen die Demenzkranke „sehr leid“tun, nach zwanzig Jahren im Pflegeberuf sei ihr eine solche Entgleisung allerdings „zum ersten Mal“passiert.
Wie von der Staatsanwältin beantragt, erkannte der Richter hier auf Körperverletzung und setzte dafür eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro fest. Und zusätzlich verhängte er ein einjähriges Berufsverbot gegen die Pflegerin. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, dann könnte das zu einem Ende der beruflichen Laufbahn der 49-Jährigen führen. Denn mit einem Eintrag im Vorstrafenregister müsste sie wohl nicht nur die Arbeitsstelle, sondern die Branche wechseln. Anfechten kann sie diese Entscheidung des Amtsgerichts in der Berufung.