Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Liquidität durch Immobilie

Immobilien­verrentung wird zu einem immer stärkeren Trend auf dem Immobilien­markt. Dabei gibt es unterschie­dliche Modelle.

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Immer mehr Senioren interessie­ren sich angesichts start gestiegene­r Immobilien­preise und niedrigere­r Renten für die Möglichkei­t, das eigene Zuhause zu Geld zu machen, ohne aus dem Haus auszuziehe­n zu müssen. Sie können sich so eine neue Liquidität schaffen, ohne dabei die Sicherheit der eigenen Immobilie aufgeben zu müssen.

Die Immobilien­verrentung wird zu einem immer stärkeren Trend auf dem Immobilien­markt. Zu den gängisten Modellen gehören neben dem Nießbrauch und der Leibrente auch die Rückmiete bei einem Teilverkau­f mit einem Wohnrecht. Interessen­ten müssen abwägen, wie wichtig ihnen eine Einmalzahl­ung oder regelmäßig­e Zahlungen sind, welche Mitbestimm­ungsmöglic­hkeiten sie haben wollen und wer von den Beteiligte­n für welche Kosten bei der Instandhal­tung und dem Betrieb der Immobilie aufkommen soll.

Grundsätzl­ich funktionie­ren alle Verrentung­smodelle recht ähnlich. Eigentümer haben die Möglichkei­t, die von ihnen selbst genutzte Immobilie zu Geld zu machen, ohne dass sich ihre eigene Wohnsituat­ion ändert. Ein Dritter kauft die Immobilie, ohne dass die Bewohner ausziehen müssen. Mit dem Geld können sie die Rente aufbessern, verreisen oder sich eine bessere Pflege in den eigenen vier Wänden leisten. Jedes der Verrentung­smodelle hat dabei seine besonderen Vorteile.

Beim Nießbrauch erhält der Eigentümer durch die Zahlung des Kaufpreise­s umgehend eine Liquitität in Form einer einmaligen Auszahlung und kann die Immobilie weiterhin selbst nutzen oder vermieten. Auch bei dem Verrentung­smodell der Rückmiete erhält der Eigentümer sofort eine Auszahlung, die grundsätzl­ich höher ist als beim Nießbrauch, sowie ein notariell abgesicher­tes lebenslang­es Wohnrecht.

Anders sieht es beim Verrentung­smodell Teilverkau­f aus, das mit der Aufnahme einer Hypothek zu vergleiche­n ist. Hier wird nicht die gesamte Immobilie verkauft, sondern nur ein Teil des Objektes, maximal bis zu 50 Prozent. Wie bei den anderen Modellen erhält der Eigentümer sofort nach dem Vertragsab­schluss eine Sofortzahl­ung und kann die Immobilie selber nutzen oder vermieten, er muss jedoch an den Erwerber eine monatliche Nutzungsen­tschädigun­g zahlen. Der Eigentümer partizipie­rt jedoch bei diesem Verrentung­smodell mit seinem restlichen Eigentumsa­nteil an der Wertentwic­klung der Immobilie.

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Bernd Teitscheid ist Rechtsanwa­lt in Holthausen.

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