Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Neue Regel für Altstadt-kneipen

Masken und feste Plätze werden wohl doch nur in „clubähnlic­hen Betrieben“verzichtba­r.

- VON ALEXANDER ESCH

DÜSSELDORF In Düsseldorf ist es nun doch nicht allen Gaststätte­n erlaubt, bei strengeren Einlassvor­gaben wie in Diskotheke­n einen uneingesch­ränkten Betrieb zu ermögliche­n. Eine solche Genehmigun­g war dem Knoten in der Altstadt nach seinem Antrag erteilt worden. Auf Anfrage unserer Redaktion hatte die Stadt die neue Regel grundsätzl­ich formuliert. Inhalt: Wer nur Gäste einlässt, die einen Nachweis über Immunität oder negativen PCR-TEST vorzeigen, kann im Inneren auf Masken, Abstände und Platzzuwei­sungen verzichten. Das Gesundheit­sministeri­um sah das allerdings nicht von der Coronaschu­tzverordnu­ng gedeckt. Auch nicht nach der neuen Version.

Hiernach ist es so, dass Clubs nun auch mit einem Schnelltes­t (nicht älter als sechs Stunden) betreten werden dürfen. Für die Gastronomi­e entfallen zwar jetzt Abstandsre­geln zwischen den Plätzen, die müssen aber weiter fest vergeben werden, etwa an Tischen oder der Theke. Auch die Maske muss beim Verlassen des Platzes weiter getragen werden.

Eine Ausnahme gibt es nun nach Angaben von Gesundheit­sministeri­um und Stadt bislang nur für den Knoten, der wie eine Diskothek verfahren darf. Betreiberi­n Isa Fiedler hatte das freilich ganz anders verstanden und Kollegen anderer Betriebe entspreche­nd über die neue Möglichkei­t informiert.

Immerhin hat das Land nun die einzelne Genehmigun­g abgenickt, da es sich um einen „clubähnlic­hen Betrieb“handele, wie ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums sagt. Voraussetz­ung sei, dass Feiern, Tanzen, Mitsingen im Vordergrun­d stünden. Auf dieser Grundlage stimmen Stadt und Land zurzeit ab, wie „eine angemessen­e grundsätzl­iche Lösung für eine Vielzahl von Altstadtei­nrichtunge­n zu finden“ist, sagt eine Sprecherin der Stadt.

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