Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Neue Regel für Altstadt-kneipen
Masken und feste Plätze werden wohl doch nur in „clubähnlichen Betrieben“verzichtbar.
DÜSSELDORF In Düsseldorf ist es nun doch nicht allen Gaststätten erlaubt, bei strengeren Einlassvorgaben wie in Diskotheken einen uneingeschränkten Betrieb zu ermöglichen. Eine solche Genehmigung war dem Knoten in der Altstadt nach seinem Antrag erteilt worden. Auf Anfrage unserer Redaktion hatte die Stadt die neue Regel grundsätzlich formuliert. Inhalt: Wer nur Gäste einlässt, die einen Nachweis über Immunität oder negativen PCR-TEST vorzeigen, kann im Inneren auf Masken, Abstände und Platzzuweisungen verzichten. Das Gesundheitsministerium sah das allerdings nicht von der Coronaschutzverordnung gedeckt. Auch nicht nach der neuen Version.
Hiernach ist es so, dass Clubs nun auch mit einem Schnelltest (nicht älter als sechs Stunden) betreten werden dürfen. Für die Gastronomie entfallen zwar jetzt Abstandsregeln zwischen den Plätzen, die müssen aber weiter fest vergeben werden, etwa an Tischen oder der Theke. Auch die Maske muss beim Verlassen des Platzes weiter getragen werden.
Eine Ausnahme gibt es nun nach Angaben von Gesundheitsministerium und Stadt bislang nur für den Knoten, der wie eine Diskothek verfahren darf. Betreiberin Isa Fiedler hatte das freilich ganz anders verstanden und Kollegen anderer Betriebe entsprechend über die neue Möglichkeit informiert.
Immerhin hat das Land nun die einzelne Genehmigung abgenickt, da es sich um einen „clubähnlichen Betrieb“handele, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagt. Voraussetzung sei, dass Feiern, Tanzen, Mitsingen im Vordergrund stünden. Auf dieser Grundlage stimmen Stadt und Land zurzeit ab, wie „eine angemessene grundsätzliche Lösung für eine Vielzahl von Altstadteinrichtungen zu finden“ist, sagt eine Sprecherin der Stadt.