Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Anlageschützer: Regierung soll Sparer besserstellen
DÜSSELDORF Seit zwölf Jahren kämpfen Vertreter des Börsengeschäfts dafür, dass bei Aktienverkäufen der Staat nicht automatisch zugreift und auf die Gewinne Steuern erhebt. Seither gibt es die Abgeltungssteuer. Die trifft die Sparer, die Geld auf Sparkonten deponieren und dafür Zinsen kassieren (was derzeit allerdings eher selten der Fall ist) oder die in Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate investiert haben, also von Dividenden und Kursgewinnen profitieren. Sie müssen pauschal 25 Prozent der Erträge (eventuell plus acht oder neun Prozent Kirchensteuer, je nach Bundesland) an den Staat abführen. Jedenfalls für den Teil, der den Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Ehepaaren sind es 1602 Euro) übersteigt. In den vergangenen Jahren kam noch der Solidaritätszuschlag dazu, aber dieser ist für die meisten inzwischen entfallen.
Die Tatsache, dass jetzt eine neue Koalition an den Start gehen wird, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die ihren Sitz in Düsseldorf hat, veranlasst, einen Forderungskatalog aufzustellen, mit dem Rot-grün-gelb oder Schwarz-grün-gelb konfrontiert werden soll. Dazu gehört, dass der Sparerfreibetrag für Einzelpersonen auf 2500 Euro mehr als verdreifacht werden soll, dass die Spekulationsfristen wieder eingeführt werden und dass die Verrechnungsmöglichkeiten von Gewinnen und Verlusten verbessert werden. Derzeit können Anleger, die Aktien mit Verlust verkaufen, dieses Minus nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.
„Es geht um eine Rückkehr zur bewussten Wertschätzung des Eigentums und darum, dass die eigenverantwortliche Vorsorge nicht weiter sanktioniert wird“, sagt der Dsw-hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Und er hat dabei vermutlich auch die Ungleichbehandlung von Immobilien und Aktien im Kopf. Häuser, Wohnungen und Grundstücke kann man nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb wieder veräußern, ohne dass der Fiskus mit kassiert.