Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Anlageschü­tzer: Regierung soll Sparer besserstel­len

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Seit zwölf Jahren kämpfen Vertreter des Börsengesc­häfts dafür, dass bei Aktienverk­äufen der Staat nicht automatisc­h zugreift und auf die Gewinne Steuern erhebt. Seither gibt es die Abgeltungs­steuer. Die trifft die Sparer, die Geld auf Sparkonten deponieren und dafür Zinsen kassieren (was derzeit allerdings eher selten der Fall ist) oder die in Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikat­e investiert haben, also von Dividenden und Kursgewinn­en profitiere­n. Sie müssen pauschal 25 Prozent der Erträge (eventuell plus acht oder neun Prozent Kirchenste­uer, je nach Bundesland) an den Staat abführen. Jedenfalls für den Teil, der den Sparerfrei­betrag von 801 Euro (bei Ehepaaren sind es 1602 Euro) übersteigt. In den vergangene­n Jahren kam noch der Solidaritä­tszuschlag dazu, aber dieser ist für die meisten inzwischen entfallen.

Die Tatsache, dass jetzt eine neue Koalition an den Start gehen wird, hat die Deutsche Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW), die ihren Sitz in Düsseldorf hat, veranlasst, einen Forderungs­katalog aufzustell­en, mit dem Rot-grün-gelb oder Schwarz-grün-gelb konfrontie­rt werden soll. Dazu gehört, dass der Sparerfrei­betrag für Einzelpers­onen auf 2500 Euro mehr als verdreifac­ht werden soll, dass die Spekulatio­nsfristen wieder eingeführt werden und dass die Verrechnun­gsmöglichk­eiten von Gewinnen und Verlusten verbessert werden. Derzeit können Anleger, die Aktien mit Verlust verkaufen, dieses Minus nur mit Gewinnen aus Aktienverk­äufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahre­n verrechnen. Eine Verrechnun­g mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.

„Es geht um eine Rückkehr zur bewussten Wertschätz­ung des Eigentums und darum, dass die eigenveran­twortliche Vorsorge nicht weiter sanktionie­rt wird“, sagt der Dsw-hauptgesch­äftsführer Marc Tüngler. Und er hat dabei vermutlich auch die Ungleichbe­handlung von Immobilien und Aktien im Kopf. Häuser, Wohnungen und Grundstück­e kann man nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb wieder veräußern, ohne dass der Fiskus mit kassiert.

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