Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Mehr als sieben Jahre Haft für Mutter in Missbrauch­sfall

Die 32-Jährige wusste nach Überzeugun­g der Münsterane­r Richter, dass ihr damaliger Lebensgefä­hrte ihren Sohn schwer sexuell missbrauch­te.

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MÜNSTER (dpa) Die Mutter eines Opfers im Missbrauch­skomplex Münster soll nach einem Urteil des Landgerich­ts wegen Beihilfe durch Unterlassu­ng für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Nach Überzeugun­g der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefä­hrte ihren Sohn schwer sexuell missbrauch­te. Die heute 32-Jährige habe die Vergewalti­gungen aber nicht verhindert, hieß es in der Urteilsver­kündung am Mittwoch in Münster.

Damit liegt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, die eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Einer der Verteidige­r hatte sich für eine Gefängniss­trafe von sechs Jahren ausgesproc­hen, ein anderer hatte kein Strafmaß genannt.

Die Frau hatte vor den Plädoyers überrasche­nd noch ein Teilgestän­dnis abgelegt. Sie hatte am vorletzten Prozesstag eingeräumt, seit Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äußerte die Mutter ihr Bedauern. Zum Prozessbeg­inn Anfang August hatte sie die Vorwürfe noch bestritten.

Das Verfahren fand zum Großteil – um das heute zwölf Jahre alte Opfer zu schützen – unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Der Stiefvater, ein It-techniker, gilt als Drahtziehe­r in dem Komplex, der sich um

Vergewalti­gungen von Kindern in einer Gartenlaub­e in Münster und anderen Orten in Deutschlan­d dreht. Der Mann wurde im Hauptproze­ss zu 14 Jahren Haft und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauch­skomplexen der vergangene­n Jahre in NordrheinW­estfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlung­en in einer Gartenlaub­e ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländ­ern und im Ausland Festnahmen gegeben.

In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitss­trafen verurteilt.

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