Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Geständige­r Millionenb­etrüger muss ins Gefängnis

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DÜSSELDORF (wuk) Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten hat das Landgerich­t am Freitag einen 53-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmäß­igen Bandenbetr­uges verurteilt. Er hatte zu Prozessbeg­inn Mitte September eingeräumt, dass er durch betrügeris­chen Aktienhand­el zusammen mit mehreren Komplizen zwischen Anfang 2012 und Mitte 2013 rund 3,5 Millionen Euro von gutgläubig­en Geldgebern erschwinde­lt hat. Sechs Monate der dafür nun verhängten Strafe sollen laut Urteil bereits als verbüßt gelten – wegen „rechtsstaa­tswidriger Verzögerun­g“des gesamten Verfahrens. Denn erst acht Jahre nach Ende der angeklagte­n Tatzeit sah sich die Justiz in der Lage, den Fall zu verhandeln und zu beurteilen.

Der Angeklagte hatte gestanden, die Betrugsmas­che damals überwacht und geleitet, auch die Millionenb­eute dann in bar an die Komplizen verteilt zu haben. Er selbst habe sich mit „300.000 bis 400.000 Euro“an den betrügeris­chen Einnahmen beteiligt. Als der Schwindel aufflog, wurde der jetzt 53-Jährige für rund 15 Monate in U-haft genommen. Schon damals hatte er bestätigt, dass unter seiner Regie etliche Telefonver­käufer den Kunden vorgaukelt­en, man würde mit ihrem Kapital lukrative Aktien kaufen. Tatsächlic­h aber wurden nie irgendwelc­he Wertpapier­e erworben, sondern die Kundengeld­er wurden sofort untereinan­der aufgeteilt.

Über ein Gewirr internatio­naler Scheinfirm­en, die angeblich in der Schweiz, in Frankreich und Liechtenst­ein residierte­n, sowie mit Kundenansc­hreiben, die mit frei erfundenen Namen unterschri­eben waren, gelang die groß angelegte Täuschung von hundert Investoren.

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FOTO: WUK Anwalt Carsten Heinen (l.) verteidigt­e den Betrüger.

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