Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Geständiger Millionenbetrüger muss ins Gefängnis
DÜSSELDORF (wuk) Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten hat das Landgericht am Freitag einen 53-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges verurteilt. Er hatte zu Prozessbeginn Mitte September eingeräumt, dass er durch betrügerischen Aktienhandel zusammen mit mehreren Komplizen zwischen Anfang 2012 und Mitte 2013 rund 3,5 Millionen Euro von gutgläubigen Geldgebern erschwindelt hat. Sechs Monate der dafür nun verhängten Strafe sollen laut Urteil bereits als verbüßt gelten – wegen „rechtsstaatswidriger Verzögerung“des gesamten Verfahrens. Denn erst acht Jahre nach Ende der angeklagten Tatzeit sah sich die Justiz in der Lage, den Fall zu verhandeln und zu beurteilen.
Der Angeklagte hatte gestanden, die Betrugsmasche damals überwacht und geleitet, auch die Millionenbeute dann in bar an die Komplizen verteilt zu haben. Er selbst habe sich mit „300.000 bis 400.000 Euro“an den betrügerischen Einnahmen beteiligt. Als der Schwindel aufflog, wurde der jetzt 53-Jährige für rund 15 Monate in U-haft genommen. Schon damals hatte er bestätigt, dass unter seiner Regie etliche Telefonverkäufer den Kunden vorgaukelten, man würde mit ihrem Kapital lukrative Aktien kaufen. Tatsächlich aber wurden nie irgendwelche Wertpapiere erworben, sondern die Kundengelder wurden sofort untereinander aufgeteilt.
Über ein Gewirr internationaler Scheinfirmen, die angeblich in der Schweiz, in Frankreich und Liechtenstein residierten, sowie mit Kundenanschreiben, die mit frei erfundenen Namen unterschrieben waren, gelang die groß angelegte Täuschung von hundert Investoren.