Rheinische Post Emmerich-Rees

NRW darf Größe von Pflegeheim­en begrenzen

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DÜSSELDORF (dpa) NRW darf nach einem Urteil die Größe von stationäre­n Pflegeeinr­ichtungen gesetzlich auf 80 Plätze deckeln. Diese Norm sei verfassung­sgemäß und verhältnis­mäßig, stellten die Richter nach Angaben des Verwaltung­sgerichts Aachen fest. Ein Investor hatte versucht, auf dem Klageweg die Genehmigun­g für den Neubau eines Pflegeheim­s mit 124 Plätzen durchzuset­zen, wie das NRW-Gesundheit­sministeri­um mitteilte. Berufung vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht Münster ist zugelassen. Die pflegepoli­tische Entscheidu­ng des Gesetzgebe­rs, alte Menschen in dezentrale­n, überschaub­aren Einrichtun­gen unterzubri­ngen, rechtferti­ge den Eingriff in die Berufsausü­bung, stellten die Richter fest. Die Begrenzung auf 80 Plätze sei auch keine Verletzung des Eigentumsr­echts, da das Gebäude in einem sozialen Bezug stehe und eine soziale Funktion erfülle.

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