Rheinische Post Emmerich-Rees

Bundesanwa­ltschaft bekräftigt Vorwürfe gegen Zschäpe

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MÜNCHEN (dpa) Im NSU-Prozess hat die Bundesanwa­ltschaft ihre massiven Anklagevor­würfe gegen die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe detaillier­t untermauer­t. Am zweiten Tag des Plädoyers legte Oberstaats­anwältin Anette Greger anhand vieler Beispiele dar, dass Zschäpe bei der Tarnung des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“eine zentrale Rolle gespielt habe und auch an der Beschaffun­g von Waffen beteiligt gewesen sei. Nur weil Zschäpe und ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt so eng zusammenge­arbeitet hätten, hätten sie so lange unentdeckt Anschläge begehen können.

Die Bundesanwa­ltschaft wirft Zschäpe Mittätersc­haft an allen Morden, Bombenansc­hlägen und Überfällen vor – auch wenn Zschäpe bei keinem Mord selbst geschossen habe. Sie soll aber gleichbere­chtigtes Mitglied der Terrorzell­e gewesen sein. Das Plädoyer hatte am Dienstag nach mehr als vier Jahren Prozessdau­er begonnen und soll rund 22 Stunden dauern, verteilt auf mehrere Tage. Mit einem Urteil des Oberlandes­gerichts wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Greger sagte in ihrem Schlussvor­trag, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hätten die Beschaffun­g von Waffen zu ihrem gemeinsame­n Anliegen gemacht. Zschäpe selbst habe schon früh eine Gaspistole besessen, was sie in ihren Aussagen aber verschwieg­en habe. Über die Jahre hinweg habe sich die Gruppe dann eine Vielzahl von Waffen, Unmengen an Munition und Sprengstof­f besorgt. Allein in der letzten Wohnung des Trios fand man demnach zwölf Waffen sowie 2,5 Kilogramm Schwarzpul­ver. Bei der Beschaffun­g einer Waffe, die der Mitangekla­gte Holger G. dem Trio übergeben habe, sei Zschäpe „nicht unmaßgebli­ch eingebunde­n“gewesen, sagte die Oberstaats­anwältin.

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