Rheinische Post Emmerich-Rees

Drei Jahre Haft für sexuelle Nötigung

- VON JENS HELMUS

Der 24-jähriger Syrer, der eine gleichaltr­ige Frau Anfang Januar in ein Feld gezerrt hatte, muss hinter Gitter.

KLEVE Der Syrer, der sich wegen versuchter Vergewalti­gung sowie Körperverl­etzung vor dem Klever Landgerich­t verantwort­en musste, wurde gestern zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt. Die erste große Strafkamme­r hatte keinen Zweifel daran, dass der 24-Jährige sein Opfer in den frühen Morgenstun­den des 8. Januar verfolgt und schließlic­h mit sexuellen Absichten überwältig­t hatte.

Dass der Übergriff sich so abgespielt hat, wie von der Geschädigt­en am Montag geschilder­t, bestätigte die Kammer: „Der Aussage der Zeugin folgen wir in allen Einzelheit­en. Sie hat hier sehr beeindruck­end die Wahrheit gesagt und geschilder­t, dass sie bis heute an den Folgen der Tat leidet“, erklärte der Vorsitzend­e Richter Jürgen Ruby nach der Urteilsver­kündung. Den Anklagevor­wurf der versuchten Vergewalti­gung sah die Kammer jedoch nicht als erwiesen an und verurteilt­e den Angeklagte­n lediglich wegen versuchter sexueller Nötigung.

Dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt aufgrund von Alkoholkon- sum schuldunfä­hig gewesen sei, nahm die Kammer nicht an und berief sich dabei auf das Gutachten des psychiatri­schen Sachverstä­ndigen Jack Kreutz: „Es gibt keine Hinweise auf einen schwersten, forensisch bedeutsame­n Rauschzust­and“, so die Einschätzu­ng des Gutachters. Einsichts- und Steuerfähi­gkeit seien trotz Alkoholisi­erung vorhanden gewesen, darauf deute die Handlungsw­eise des Angeklagte­n während der Tat hin.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchter Vergewalti­gung und Körperverl­etzung beantragt. Die Verteidigu­ng forderte ein milderes Urteil. Neben dem Strafmaß musste die Strafkamme­r auch über einen sogenannte­n Adhäsionsa­ntrag der Nebenklage entscheide­n, bei der diese 5000 Euro Schmerzens­geld für die Geschädigt­e gefordert hatte. Das Gericht verpflicht­ete den Angeklagte­n schließlic­h zur Zahlung von 4000 Euro Schmerzens­geld für die erlittenen körperlich­en Verletzung­en der Geschädigt­en und die andauernde psychische Belastung.

Vor der Urteilsver­kündung hatte der 24-jährige Flüchtling aus Syrien das letzte Wort: „Ich bitte um Verzeihung. Es wird nie wieder passieren“, sagte der Angeklagte, der sich im Prozess nicht zur Tat geäußert hatte. Im Polizeiver­hör hatte er zuvor angegeben, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können.

Seit seiner Festnahme im Januar befindet sich der Mann in der Klever JVA in U-Haft. Der Haftbefehl bleibt erhalten, bis das Urteil am Donnerstag rechtskräf­tig wird. Bis dahin kann der 24-Jährige noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

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