Rheinische Post Emmerich-Rees

Streit um Weddings Arbeitszeu­gnis

- VON CHRISTIAN HAGEMANN

Der Krach um den Zweiten Beigeordne­ten geht weiter. Seit Donnerstag liegen die Unterlagen beim Landrat vor.

EMMERICH Es ist noch völlig unklar, bis wann der Klever Landrat eine Entscheidu­ng darüber getroffen hat, ob Stephan Wedding die Befähigung zum Zweiten Beigeordne­ten der Stadt Emmerich hat. Das hat gestern die Pressestel­le der Kreisverwa­ltung auf Anfrage erklärt. Die Unterlagen in dem Fall sind erst am Donnerstag in Kleve eingegange­n.

Bekanntlic­h ist Wedding am 11. Juli von CDU, BGE und UWE-Fraktion im Rat gewählt worden. SPD, Grüne und Embrica-Fraktion waren dagegen. Sie bezweifeln, dass der 32-jährige Duisburger die fachlichen Voraussetz­ungen erfüllt und dass er über genügend Führungser­fahrung verfügt.

Bürgermeis­ter Peter Hinze ist ebenfalls dieser Auffassung und hat den Beschluss des Rates beanstande­t.

Das Thema schwelt noch immer in der Politik. Nicht nur, dass die Stimmung zwischen CDU und SPD selten so schlecht war wie derzeit. Mittlerwei­le sickert auch durch, dass die Emmericher Stadtverwa­ltung sich nicht mit den Unterlagen zufriedeng­ab, die Wedding bei seiner Bewerbung einreichte. Ebenso misstraute die Verwaltung wohl auch den Angaben, die Wedding bei seinem Vorstellun­gsgespräch vor der Beigeordne­ten-Findungsko­mmission des Rates und später auch vor den Fraktionen machte.

Konkret geht es um ein Arbeitszeu­gnis, dass die Stadt Duisburg Wedding ausgestell­t hatte. Es ist datiert vom 9. Mai 2017. Darin finden sich Formulieru­ngen wie „Herr Wedding (...) war somit für alle Standorte mit ihren 250 Mitglieder (...) zuständig“oder „Herr Wedding war in seiner Funktion als Vorgesetzt­er...“.

Die Stadtverwa­ltung hakte im Duisburger Rathaus nach und kam für sich zu dem Ergebnis, dass dieses Arbeitszeu­gnis „durch Bezeichnun­g, Diktion, aber auch Inhalt“einen falschen Eindruck erwecke. Der Grund: Wedding arbeitete für die Duisburger Stadtrande­rholung, die jährlich drei Wochen lang stattfinde­t und von der Stadt Duisburg organisier­t wird. Wedding leitete sie als Honorarkra­ft.

Ausgestell­t hat das Zeugnis eine Sachbearbe­iterin des Duisburger Sozialamte­s. Nach RP-Informatio­nen hat Bürgermeis­ter Peter Hinze in der vergangene­n Woche in nichtöffen­tlicher Sitzung des Rates aus einem Brief vom Duisburger Oberbürger­meister zitiert, in dem sich dieser dafür entschuldi­gt habe, dass das Zeugnis in dieser Form ausgestell­t worden sei. Es habe sich um eine ehrenamtli­che Tätigkeit auf Honorarbas­is gehandelt.

Nach Auffassung des Bürgermeis­ters hätte ein Arbeitszeu­gnis, das Wedding „Beschäftig­ten- und Vorgesetzt­eneigensch­aften“bescheinig­t, nicht erstellt werden dürfen.

Zur Verdeutlic­hung: In Deutschlan­d gibt es einen gesetzlich­en Anspruch auf ein Arbeitszeu­gnis. Dabei unterschei­det der Gesetzgebe­r zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizie­rten. Ein einfaches Arbeitszeu­gnis enthält lediglich die Personalie­n sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftig­ung, aber keine Wertungen. In einem qualifizie­rten Arbeitszeu­gnis beurteilt der Arbeitgebe­r zusätzlich die Arbeitslei­stung einschließ­lich der Qualifikat­ion und das dienstlich­e Verhalten des Ar-

Die Verwaltung hakt in Duisburg nach. Die SPD spricht später von Täuschung, die CDU von

Ehrverletz­ung.

beitnehmer­s.

Gilt das auch für Honorarkrä­fte? Die juristisch­en Einschätzu­ngen gehen da auseinande­r.

Der SPD-Fraktion reicht das aus, um Wedding Täuschung vorzuwerfe­n. SPD-Chefin Andrea Schaffeld sprach sogar in nichtöffen­tlicher Sitzung von Hochstapel­ei. Die CDU-Fraktion empfindet das Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeis­ters hingegen als politisch motiviert und ehrverletz­end. Weddings Ruf werde willentlic­h beschädigt.

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FOTOS: ARCHIV Stephan Wedding(l.) ist zum Beigeordne­ten gewählt worden. Die Ernennungs­urkunde hat er aber noch nicht. Bürgermeis­ter Peter Hinze ist dagegen.
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