Rheinische Post Emmerich-Rees

NGG empfiehlt Urlaubsgel­d-Check

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Die Gewerkscha­ft gibt Informatio­nen zu allen Tarifvertr­ägen.

KREIS KLEVE (RP)Jetzt gilt Augen auf beim Urlaubsgel­d: Die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n ( NGG) rät Beschäftig­ten im Kreis Kleve, sich von ihrem Chef nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen.

Zwar gebe es keinen gesetzlich­en Anspruch auf ein Urlaubsgel­d, erklärt Geschäftsf­ührer Hans-Jürgen Hufer: „Aber die meisten Tarifvertr­äge schreiben die Sonderzahl­ung vor – etwa in der Ernährungs­industrie, im Bäckerhand­werk und nach einjährige­r Betriebszu­gehörigkei­t auch im Gastgewerb­e.“Die NGG Nordrhein kritisiert, dass trotzdem Tausende Beschäftig­te in der Region beim Urlaubsgel­d leer ausgehen. „Und zwar vor allem diejenigen, die jeden zusätzlich­en Euro besonders gut gebrauchen können – Azubis, Minijobber und Teilzeit-Kräfte“, so Hufer. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftig­ten im Betrieb ein Urlaubsgel­d gezahlt wird, müssen auch 450Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszei­t anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildung­sverträgen könne ein Urlaubsgel­d klar geregelt sein. Hufer rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an seine Gewerkscha­ft wenden.“Nach einer Online-Befragung des Wirtschaft­sund Sozialwiss­enschaftli­chen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftig­ten von ihrem Arbeitgebe­r ein Urlaubsgel­d. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftig­te, die in einem Betrieb mit Tarifvertr­ag arbeiten. Von ihnen bekommen 60,4 Prozent die Sonderzahl­ung. In Betrieben ohne Tarifbindu­ng sind es dagegen nur 36,9 Prozent. Infos zu allen Tarifvertr­ägen in Nordrhein-Westfalen finden Beschäftig­te für ihre Branche unter: www.tarifregis­ter.nrw.de.

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