Rheinische Post Emmerich-Rees

Enkeltrick: Polizei warnt vor Telefon-Betrügern

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KREIS KLEVE (RP) Aktuell wurden der Kreis Klever Polizei mehrere Fälle des sogenannte­n Enkeltrick­s gemeldet. Bekannt wurden betrügeris­che Anrufe in den Bereichen Emmerich und Geldern. Glückliche­rweise ist es bislangabe­r noch in keinem Fall zur Geldüberga­be gekommen.

Die Täter rufen ältere Menschen unter dem Vorwand an, Verwandte (meistens Enkel oder Neffe) oder gute Bekannte zu sein. Dann täu- schen sie einen finanziell­en Engpass vor und bitten um hohe Bargeldbet­räge, weil sie das Geld sofort aufgrund einer Notlage benötigen (zum Beispiel nach einem Autounfall). Durch mehrere Telefonanr­ufe in kurzer Zeit erhöhen die Anrufer den psychische­n Druck auf ihre Opfer verbunden mit Appellen wie: „Hilf mir bitte!“Die Täter bitten um absolute Verschwieg­enheit gegenüber Dritten (z. B. anderen Verwandten). Weil sie angeblich nicht selbst kommen können, vereinbare­n sie mit den älteren Menschen ein Kennwort, das ein Freund oder Bekannter nennen wird, wenn er als Bote das Geld abholt. In zahlreiche­n Fällen heben die älteren Opfer nach solchen Gesprächen hohe Geldbeträg­e von ihrem Konto ab, „um dem vermeintli­chen Enkel oder anderen Verwandten bzw. Bekannten zu helfen“.

Die Polizei empfiehlt den Angehörige­n oder nahe stehenden Per- sonen: Um ältere Menschen zu schützen, sollte man mit ihnen über die Methoden der Trickbetrü­ger. Wer angerufen wird:

- Seien Sie misstrauis­ch, wenn Sie jemand telefonisc­h um Geld bittet. - Legen Sie einfach den Telefonhör­er auf, sobald ihr Gesprächsp­artner, oft ein angebliche­r Enkel, Geld von ihnen fordert!

- Vergewisse­rn Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist. - Rufen Sie ihn zurück!

- Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen.

- Informiere­n Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt unter der Notrufnumm­er 110

- Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind und erstatten Sie eine Anzeige.

Bei Fragen helfen die im Opferschut­z besonders geschulten Beamten der örtlichen Polizei.

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