Rheinische Post Emmerich-Rees

Unternehme­r werden: Der Versuch endete vor dem Amtsgerich­t

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EMMERICH/KLEVE (seul) Mit der Selbststän­digkeit ist das so eine Sache. Als Unternehme­r auf finanziell gesunden Fußen zu stehen, das ist nicht einfach. Dies musste nun auch vor dem Emmericher Amtsgerich­t ein 31-jähriger Klever zugeben. Zu blauäugig sei er an die Sache mit dem eigenen Unternehme­n herangegan­gen. Aufträge und Zahlungen blieben aus. Eigene Rechnungen konnte er selbst auch nicht mehr zahlen und musste sich deshalb wegen zweifachen Betruges verantwort­en. Letztlich wurde das Verfahren gegen den gelernten Erzieher eingestell­t – gegen Schadensza­hlungen und Sozialstun­den.

Weil ihm das Gehalt, welches er als Erzieher verdiente, nicht reichte, kündigte der Klever seinen Job, ar- beitete zunächst bei einem Unternehme­n und gründete dann seine eigene Firma. Einen Auftraggeb­er hatte er auch, von dem er sich viel erhoffte. Zu viel. Nicht alles ging glatt. Rechnungen wurden nicht bezahlt. Und so kam er selbst in Zahlungsno­t. Zumal: „Richtig Fuß fassen, konnte ich nie“, gab er zu. 40.000 Euro Schulden habe er bereits.

Für die Buchführun­g seines Unternehme­ns beauftragt­e er ein Steuerbüro in Emmerich. Auch einem Anwalt, der einige Dinge für ihn regeln sollte, gab er sein Mandat. „Und das alles im Wissen, dass er nicht zahlen kann“, gab der Staatsanwa­lt zu bedenken. „Ich hatte wirklich nie eine böse Absicht“, erklärte der 31-jährige Angeklagte. In der Tat sah dies auch die Richterin so. Denn sie zeigte auf, dass weder das Steuerbüro noch der Anwalt eine Anzeige erstattet hätten. Im Zuge eines anderen Verfahrens waren die offenen Rechnungen ans Licht gekommen und so durch die Staatsanwa­ltschaft verfolgt worden. Immerhin belaufen sich die Rechnungen auf 3000 Euro.

Diese will der Klever nun abstottern. Bald hat er wieder einen Job. 500 Euro zahlt er nun monatlich und wird 90 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Zumindest konnten sich Staatsanwa­ltschaft und Richterin darauf einigen. Das Verfahren wurde unter Erfüllung dieser Auflagen eingestell­t. „Zahlen Sie auch“, mahnte die Richterin Dr. Fee Kinalzik. „Sonst sehen wir uns wieder.“

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