Wiedereinstieg leicht gemacht
Viele Berufsrückkehrer stellen sich im Vorfeld Fragen zur erforderlichen Qualifikation. Wer Monate oder Jahre ausgesetzt hat, ist oftmals nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Weiterbildungen können helfen.
Wer im Job eine Pause einlegt, verpasst oftmals wichtige Entwicklungen. Da wird in der Firma eine neue Software eingesetzt oder im gelernten Beruf sind plötzlich neue Methoden und Techniken gefragt. „Berufsrückkehrer sehen sich unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber, je nach Stelle und wie lange sie aus ihrem gelernten Beruf heraus sind“, weiß Sonja Schmitz, Leiterin Vertrieb am Institut für Berufliche Bildung AG. Das IBB hat sich seit der Gründung im Jahr 1985 zu einem der größten privaten Bildungsan- bieter entwickelt und ist mit mehr als 180 Standorten in allen Bundesländern vertreten. „Einige Berufsbilder haben sich in den letzten Jahren sehr stark verändert, sei es im Bereich Technik oder gesetzliche Vorgaben.“Je größer die Veränderungen, desto größer auch die Herausforderungen für den Berufsrückkehrer. „Doch auch die frühere Sicherheit und Routine im Job wiederzufinden und eine Balance zwischen Arbeit und Familie zu finden, kann schwierig sein“, betont Sonja Schmitz. „Und das nicht nur beispielsweise für Mütter, die nach längerer Zeit in den Beruf zurückkehren.“
Eine Weiterbildung hilft dabei, die Wissenslücken zu schließen, die sich durch die Unterbrechung des Arbeitslebens und den fortschreitenden Wandel des Berufsbildes ergeben haben. „Außerdem kann (bü) Betriebsrente Teilzeitkräfte üben im Regelfall qualitativ die gleichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes aus wie die Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet für eine vom Arbeitgeber angebotene betriebliche Altersversorgung, dass Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Ausnahme: Es bestehen sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung. Das Bundesarbeitsgericht: Diese Regelung beruht auf dem allgemeinen Prinzip, dass die Höhe des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigten quantitativ vom Umfang der Beschäftigung abhängt. Teilzeitarbeit unterscheidet sich aber von der Vollzeitarbeit nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. (BAG, 3 AZR 526/14) Betrug Mitarbeiter, die als Außendienstler bei den Abrechnungen falsche Daten eintragen, können fristlos entlassen werden. Dies auch dann, wenn ein Teil dieser Daten durch einen Detektiv festgestellt beziehungsweise bestätigt wurde, wenn dessen Einsatz durch „begründete Zweifel an der Dokumentation des Arbeitnehmers“erforderlich erschien. In dem verhandelten Fall hatte der Beschäftigte unter anderem angegeben, dass eine Weiterbildung dem Rückkehrer neues Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl geben und helfen, wieder in einen Arbeitsrhythmus zu finden“, betont Sonja Schmitz. „Bei der Rückkehr aus der Elternzeit kann die Weiterbildung zudem ein guter Test sein, um neue Strukturen und Abläufe im Familienleben zu schaffen und zu erproben.“Die Auswahl einer passenden er an Tagen mit einer hohen Zahl von Besuchsterminen die Eintragungen deshalb zahlenmäßig reduziert habe, um an anderen Tagen mit einer tatsächlich geringeren Zahl einen „Ausgleich“zu haben . Er habe vermeiden wollen, dass der Arbeitgeber deshalb die Sollzahlen für alle Außendienstmitarbeiter anhebt. Mit dem „Überschuss“an Besuchen war aber auch ein Tag zum Arbeitstag erklärt worden, an dem er zu Hause war. (LAG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 985/16) Tarifeinheitsgesetz Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz weitgehend für rechtens erklärt, wonach in Unternehmen, in denen mehr als eine Gewerkschaft mit den Arbeitgebern verhandelt, die nach Mitgliederzahl größte der Arbeitnehmer-Vertretungen „das Sagen“hat. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Minderheitsgewerkschaften nicht bedeutungslos werden. So müssten die durch sie für ihre Mitglieder errungenen Vorteile erhalten bleiben. Außerdem müsse der Bundestag bis Ende 2018 insoweit „nachbessern“, als dass das Gesetz die Interessen der kleineren Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdrängt werde, am Ende überhaupt nicht berücksichtigt. (BVfG, 1 BvR 1477/16 u. a.) Weiterbildung ist sowohl vom Beruf als auch von den Zielen des Berufsrückkehrers abhängig.
„Will man mit der Weiterbildung lediglich Wissenslücken schließen oder darüber hinaus zusätzliche Fähigkeiten erlangen, dann sind Zusatzqualifikationen beispielsweise im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sinnvoll“, gibt Sonja Schmitz Beispiele. Andere Be- rufsrückkehrer hingegen benötigen aktuelle EDV- oder Sprachkenntnisse wie Wirtschaftsenglisch für ihre neue Tätigkeit. „Wiederum andere können vielleicht nicht mehr in dem gelernten Beruf weiter tätig sein, sei es aufgrund der geänderten Lebensumstände, die eine Schicht- oder Vollzeitarbeit unmöglich machen, oder aus gesundheitlichen Gründen“, so Schmitz. Hier ist eventuell eine Umschulung sinnvoll. „Wir vom IBB bieten unseren Teilnehmern vorab eine ausführliche Beratung, klären die Bedarfe und Ziele des Interessenten ab und empfehlen ihm dann die passende Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung.“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zudem eine Checkliste im Rahmen der „Perspek- tive Wiedereinstieg“erstellt. Wer spezifische Kompetenzen für den beruflichen Wiedereinstieg auffrischen oder neu erwerben möchte, findet hier Hinweise, welche Fragen individuell zu klären sind und was bei der Auswahl des passenden Weiterbildungsangebots hilfreich sein kann.
Spezielle Kurse für Berufsrückkehrer gibt es oftmals nicht. „Ein Großteil unserer Seminare und Lehrgänge ist jedoch so angelegt, dass diese eine Rückkehr ins Berufsleben erleichtern“, erklärt Mechthild Teupen, Geschäftsführerin Weiterbildung der IHK Düsseldorf. „Insbesondere wenn es darum geht, sich sachlich oder fachlich entsprechend vorzubereiten.“Ursprünglich angebotene Kurse speziell für Berufsrückkehrer hat die IHK eingestellt, die Nachfrage war zu gering. Die Teilnehmer wollten nicht in eigenen RückkehrerKursen sitzen und sich „im eigenen Saft“bewegen. Vielmehr war der Austausch im Lehrgang mit aktiven Kollegen und Kolleginnen gewünscht. „Wenn es darum geht, zum Thema „Eigenmarketing“und „sich verkaufen“zu sensibilisieren und zu trainieren, haben wir jedoch die Erfahrung gemacht, dass dieses vorzugsweise im Einzelcoaching und/ oder Kleingruppentraining erfolgversprechend ist“, rät Teupen.
Nicht nur für den Berufsrückkehrer ist eine Weiterbildung von Vorteil, auch der Arbeitgeber hat so die Gewissheit, dass sein Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand ist. „Er profitiert darüber hinaus davon, dass dieser aktuelleres Wissen besitzt als ein Mitarbeiter, der sich in den letzten Jahren nicht fortgebildet hat“, zeigt Sonja Schmitz von der IBB die Vorteile einer Weiterbildung auf.
Je größer die Verän
derungen, desto größer die Herausforderungen für den
Berufsrückkehrer
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