Rheinische Post Emmerich-Rees

Wahlhilfe-Pakete für Blinde und Sehbehinde­rte

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KREIS KLEVE (RP) Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeil­ern der Demokratie. Um auch blinden oder sehbehinde­rten Wahlberech­tigten die Möglichkei­t zu geben, an der Bundestags­wahl am 24. September ohne fremde Hilfe – und somit unter Wahrung des Wahlgeheim­nisses – wählen zu können, stellen die Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­e NRW erneut kostenfrei­e Wahlhilfen zur Verfügung. Der Bund unterstütz­t die einheitlic­he Gestaltung der Stimmzette­l für die Nutzung der Schablone.

Ein Wahlhilfep­aket enthält eine Stimmzette­lschablone aus Karton sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzette­lschablone sowie die vollständi­gen Texte der Stimmzette­l der einzelnen Wahlkreise in NRW. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzette­l eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierend­en Kreisen können blinde und sehbehinde­rte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatin­nen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschri­ft nummeriert­en Öff- nungen gehören, ist der Audio-CD zu entnehmen. An jedem Stimmzette­l wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzette­l selbststän­dig korrekt einlegt werden kann.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehinde­rtenverban­d stellt die Schablonen her, die Arbeitsgem­einschaft der Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­e in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die Wahlberech­tigten abgegeben werden.

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgru­ppen und der Blinden- und Sehbehinde­rtenverein­e in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisc­h. Blinde und sehbehinde­rte Wahlberech­tigte, die nicht in diesen Vereinen organisier­t sind, können sie telefonisc­h anfordern, und zwar über die bundesweit­e Hotline (Tel. 01805 666 456 für 0,14 min. aus dem deutschen Festnetz) oder über die Landesgesc­häftsstell­e Rheinland in Meerbusch (Tel. 02159 9655-0).

Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeiti­g zur Wahl geliefert werden können.

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