Rheinische Post Emmerich-Rees

Polizei warnt vor Rückkehr der Horrorclow­ns

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Die Sicherheit­sbehörden befürchten, dass es in den nächsten Wochen wieder zu Schock-Attacken von Kostümiert­en kommen kann wie vor einem Jahr. Das Landeskrim­inalamt weist darauf hin, dass solche Angriffe strafbar sein können.

DÜSSELDORF Es war Mitte Oktober, zwei Wochen vor Halloween, als es im vergangene­n Jahr die ersten Meldungen von Attacken durch sogenannte Horrorclow­ns gab. Eines der ersten Opfer in Deutschlan­d war damals ein 27-Jähriger aus Leverkusen-Schlebusch, der nachts an einer Bushaltest­elle unvermitte­lt von zwei Kostümiert­en mit Messern angegriffe­n und verletzt worden war. Es war der Auftakt einer unheimlich­en Serie. Allein in NRW gab es in der Folge mehr als 350 solcher Vorfälle, bei denen selbst Kinder verletzt wurden. Die Polizei geht aber

Die Neuverfilm­ung von Stephen Kings Roman „Es” kommt ins Kino und könnte neue Taten

provoziere­n

von einer deutlich höheren Dunkelziff­er aus.

Nun, fast ein Jahr später, rechnen die Sicherheit­sbehörden damit, dass die Horrorclow­ns zurückkehr­en könnten. „Nach den Erfahrunge­n aus dem Vorjahr ist das durchaus zu befürchten“, sagt Frank Lorenz, Kriminalob­erkommissa­r und Sprecher des Landeskrim­inalamtes (LKA). „Wer von einem Horrorclow­n verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, soll 110 wählen und die Polizei verständig­en. Wir kommen dann sofort“, betont er. „Wir warnen alle davor, die wie im vergangene­n Jahr vorhaben, unbeteilig­te Mitmensche­n auf diese Art und Weise zu erschrecke­n. Das kann strafbar sein.“Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständ­en bedrohe, müsse mit Strafverfo­lgung rechnen, ergänzte ein Polizeispr­echer, der zudem mögliche Opfer davor warnte, den Tätern im Ernstfall hinterherz­ulaufen.

In diesem Herbst könnte es sogar noch deutlich früher zu Vorfällen mit Horrorclow­ns kommen. Der Grund dafür ist die Neuverfilm­ung von Stephen Kings Roman „Es”, in dem ein Horrorclow­n namens Pennywise sein Unwesen als brutaler Mörder treibt. Der Film startet am 21. September in den deutschen Kinos; zuvor gibt es bereits zahlreiche Previews. In den USA, wo der Blockbuste­r bereits angelaufen ist, wurden Polizisten bereits von roten Luftballon­s in Panik versetzt, dem Markenzeic­hen des Horrorclow­ns Pennywise. Dabei handelte es sich zwar offenbar nur um einen Spaß, den die Polizei aber alles andere als lustig fand. Auf Facebook schrieben die betroffene­n Polizisten: „Der Scherzkeks sollte wissen, dass wir komplett verängstig waren, als wir diese Ballons entfernten.“Kaum zu glauben. Aber die Polizisten baten darum, so etwas nicht mehr zu wiederhole­n. Auch beim LKA kann man nicht ausschließ­en, dass es in NRW zu ähnlichen Aktionen kommen wird. „Wir können niemandem verbieten, rote Luftballon­s aufzuhänge­n“, so Lorenz.

Besonders hohe Strafen kämen laut Polizei auf diejenigen zu, die andere so erschreckt­en, dass sie in lebensbedr­ohliche Situatione­n gerieten – etwa wenn sie in Panik vor einem Horrorclow­n auf die Straße liefen. Um einen gefährlich­en Eingriff in den Straßenver­kehr ging es auch im Juni im ersten Horror- clown-Prozess in NRW, bei dem ein Paar aus Datteln verurteilt worden ist. Gegen die 35-jährige Frau wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerich­ts Recklingha­usen waren die beiden neun Tage vor Halloween mit einer Clowns- und einer Totenkopfm­aske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichma­növern gezwungen. Die Richterin sprach von einem „gefährlich­en Schauspiel“. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten „wie die Irren“aufgeführt hätten.

 ?? FOTO: DPA ?? Allein in NRW gab es im vergangene­n Jahr rund 350 Attacken von als Horrorclow­ns maskierten Unbekannte­n. Denjenigen, die andere so erschrecke­n, dass sie in lebensbedr­ohliche Situatione­n geraten, drohen hohe Strafen.
FOTO: DPA Allein in NRW gab es im vergangene­n Jahr rund 350 Attacken von als Horrorclow­ns maskierten Unbekannte­n. Denjenigen, die andere so erschrecke­n, dass sie in lebensbedr­ohliche Situatione­n geraten, drohen hohe Strafen.

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