Polizei warnt vor Rückkehr der Horrorclowns
Die Sicherheitsbehörden befürchten, dass es in den nächsten Wochen wieder zu Schock-Attacken von Kostümierten kommen kann wie vor einem Jahr. Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass solche Angriffe strafbar sein können.
DÜSSELDORF Es war Mitte Oktober, zwei Wochen vor Halloween, als es im vergangenen Jahr die ersten Meldungen von Attacken durch sogenannte Horrorclowns gab. Eines der ersten Opfer in Deutschland war damals ein 27-Jähriger aus Leverkusen-Schlebusch, der nachts an einer Bushaltestelle unvermittelt von zwei Kostümierten mit Messern angegriffen und verletzt worden war. Es war der Auftakt einer unheimlichen Serie. Allein in NRW gab es in der Folge mehr als 350 solcher Vorfälle, bei denen selbst Kinder verletzt wurden. Die Polizei geht aber
Die Neuverfilmung von Stephen Kings Roman „Es” kommt ins Kino und könnte neue Taten
provozieren
von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.
Nun, fast ein Jahr später, rechnen die Sicherheitsbehörden damit, dass die Horrorclowns zurückkehren könnten. „Nach den Erfahrungen aus dem Vorjahr ist das durchaus zu befürchten“, sagt Frank Lorenz, Kriminaloberkommissar und Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA). „Wer von einem Horrorclown verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, soll 110 wählen und die Polizei verständigen. Wir kommen dann sofort“, betont er. „Wir warnen alle davor, die wie im vergangenen Jahr vorhaben, unbeteiligte Mitmenschen auf diese Art und Weise zu erschrecken. Das kann strafbar sein.“Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedrohe, müsse mit Strafverfolgung rechnen, ergänzte ein Polizeisprecher, der zudem mögliche Opfer davor warnte, den Tätern im Ernstfall hinterherzulaufen.
In diesem Herbst könnte es sogar noch deutlich früher zu Vorfällen mit Horrorclowns kommen. Der Grund dafür ist die Neuverfilmung von Stephen Kings Roman „Es”, in dem ein Horrorclown namens Pennywise sein Unwesen als brutaler Mörder treibt. Der Film startet am 21. September in den deutschen Kinos; zuvor gibt es bereits zahlreiche Previews. In den USA, wo der Blockbuster bereits angelaufen ist, wurden Polizisten bereits von roten Luftballons in Panik versetzt, dem Markenzeichen des Horrorclowns Pennywise. Dabei handelte es sich zwar offenbar nur um einen Spaß, den die Polizei aber alles andere als lustig fand. Auf Facebook schrieben die betroffenen Polizisten: „Der Scherzkeks sollte wissen, dass wir komplett verängstig waren, als wir diese Ballons entfernten.“Kaum zu glauben. Aber die Polizisten baten darum, so etwas nicht mehr zu wiederholen. Auch beim LKA kann man nicht ausschließen, dass es in NRW zu ähnlichen Aktionen kommen wird. „Wir können niemandem verbieten, rote Luftballons aufzuhängen“, so Lorenz.
Besonders hohe Strafen kämen laut Polizei auf diejenigen zu, die andere so erschreckten, dass sie in lebensbedrohliche Situationen gerieten – etwa wenn sie in Panik vor einem Horrorclown auf die Straße liefen. Um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ging es auch im Juni im ersten Horror- clown-Prozess in NRW, bei dem ein Paar aus Datteln verurteilt worden ist. Gegen die 35-jährige Frau wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen waren die beiden neun Tage vor Halloween mit einer Clowns- und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen. Die Richterin sprach von einem „gefährlichen Schauspiel“. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten „wie die Irren“aufgeführt hätten.