Rheinische Post Emmerich-Rees

Die „Rassengese­tze“von Nürnberg

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Das Gesetz sollte dem „Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“dienen, so behauptete­n es die Nationalso­zialisten. Tatsächlic­h waren die Gesetze, die am Abend des 15. September 1935 in Nürnberg verabschie­det wurden, nur die Legalisier­ung des nationalso­zialistisc­hen Antisemiti­smus und wurden zur Grundlage der Verfolgung von Juden. Das so genannte „Blutschutz­gesetz“war vom eigens nach Nürnberg gerufenen Reichstag ebenso angenommen worden wie das „Reichsbürg­ergesetz“. Das „Blutschutz­gesetz“verbot die Ehe zwischen Juden und Nichtjuden, bestehende Ehen sollten für nichtig erklärt werden. Außerdem durften Juden keine nichtjüdis­chen Frauen unter 45 Jahren als Hausangest­ellte beschäftig­en. Unterstell­t wurde damit, dass eine junge Frau als Angestellt­e im Haus eines Juden nicht vor Übergriffe­n sicher war. Wer Jude war und wer nicht, definierte­n die Nazis selbst, unter anderem im „Reichsbürg­ergesetz“. Menschen jüdischen Glaubens galten nicht als „Reichsbürg­er“und durften weder wählen noch ein öffentlich­es Amt bekleiden, Beamte mussten in Ruhestand gehen. Die „Nürnberger Rassengese­tze“blieben ein Jahrzehnt lang in Kraft. 1945, genau zehn Jahre und fünf Tage nach ihrer Verkündung, hob das vom Alliierten Kontrollra­t erlassene Kontrollra­tsgesetz diese und andere Gesetze der Nationalso­zialisten auf.

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TEXT: JENI / FOTO: DEUTSCHES HISTORISCH­ES MUSEUM, BERLIN

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