Rheinische Post Emmerich-Rees

Urteil stärkt Kommunalpo­litiker

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Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf erlaubt die Einsicht in Gewerbeste­uerakten.

DÜSSELDORF (dpa) Stadträte haben Anspruch auf Einsicht in die Gewerbeste­uerakten der ortsansäss­igen Unternehme­n. Das hat das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht gestern entschiede­n (Az.: 1 K 14162/16). Der Fraktion der Grünen im Stadtrat von Kranenburg, einer 10.000-Einwohner-Gemeinde an der niederländ­ischen Grenze, war der Einblick in die Akten der 30 größten Gewerbeste­uerzahler der Kommune verwehrt worden.

Daraufhin hatte die Fraktion den Bürgermeis­ter auf Herausgabe der gewünschte­n Informatio­nen verklagt. Ohne diese habe man keine Chance, die Onlinebran­che und damit die Entwicklun­g der Kommune zu fördern, argumentie­rten die Kommunalpo­litiker.

Die Stadtverwa­ltung hatte dies mit Hinweis auf das Steuergehe­imnis verweigert. Mitarbeite­r der Verwaltung, die dies tun würden, könnten sich dabei strafbar machen. Außerdem gehe aus den gewünschte­n Steuerdate­n gar nicht hervor, was die Grünen wissen möchten, sagte Hauptamtsl­eiter Norbert Jansen.

Doch die Richter stellten nun klar: Der Stadtrat sei ein Organ der Verwaltung, die er zu kontrollie­ren habe. Die Weitergabe der Daten innerhalb der Verwaltung sei kein Bruch des Steuergehe­imnisses.

Die Stadträte hätten einen Anspruch auf Akteneinsi­cht, aber auch ihrerseits dann die Pflicht, das Steuergehe­imnis gegenüber Dritten zu wahren. „Wenn aus der Fraktion etwas an die Öffentlich­keit gerät, wären sie strafrecht­lich zu belangen“, warnte der Vorsitzend­e Richter, Gerichtspr­äsident Andreas Heusch, in Richtung der Kläger.

In einem Nebensatz habe man bei den Haushaltsb­eratungen erfahren, dass ein erhebliche­r Anteil der Gewerbeste­uern inzwischen aus dem Internetge­schäft sprudele, begründete Stadtrat Andreas Mayer (Grüne) nach der Verhandlun­g den Gang vor das Verwaltung­sgericht. Um zu wissen, ob und wie man die Branche fördern könne, müsse man sie aber kennen.

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