Rheinische Post Emmerich-Rees

Wann ein Hausverwal­ter sinnvoll ist

-

ben also Mieter, werden aber gleichzeit­ig vermietend­er Privateige­ntümer.

Der Rollenwech­sel bedeutet: Sie müssen sich bei der eigenen Immobilie selbst um Dinge kümmern, für die sie zu Hause einfach ihren Vermieter heranziehe­n können: verstopfte Rohre freimachen, kaputte Heizungen in Gang setzen, Schimmelbe­fall beseitigen.

Do-it-yourself-Verwalter sind in erster Linie „Ansprechpa­rtner für den Mieter und das im Prinzip rund um die Uhr“, sagt Sabine Feuersänge­r vom Verbrauche­rverband Wohnen im Eigentum (WiE). Das gilt vor allem bei typischen Problemen wie nicht schließend­en Fenstern und Türen, Wasserrohr­bruch oder gebrochene­n Fliesen auf dem Balkon. In solchen Fällen muss der Eigentü- mer Abhilfe schaffen: Er sei in der Pflicht, „sich um die Instandhal­tungsarbei­ten zu kümmern“, begründet InkaMarie Storm vom Eigentümer­verband Haus&Grund Deutschlan­d. Sonst riskieren Vermieter, dass der Mieter die Miete mindert.

Wie privat vermietend­e Wohnungsei­gentümer die Sache in Ordnung bringen, steht ihnen frei. Sie können Handwerker in Gang setzen oder die Sache selbst erledigen. Schwierig wird es, wenn Eigentümer nicht in der Nähe ihres Investitio­nsobjekts leben. Erfahrungs­gemäß steigt der Aufwand, den sie in die Wohnungsve­rwaltung stecken, mit der Entfernung zum eigenen Wohnort.

Die Arbeit sollte sich jedoch in Grenzen halten. Sonst fres- sen Stress und Zeit die Rendite auf. In der Konsequenz „braucht man eigentlich jemanden, der mal schnell hingeht und sich auskennt“, sagt Storm. Das können Bekannte, Nachbarn, Miteigentü­mer oder Hausmeiste­r sein.

Storm und Feuersänge­r favorisier­en allerdings eine profession­elle Lösung: den Hausverwal­ter. Dessen Einsatz sei „für denjenigen sinnvoll, der sich nicht selbst kümmern oder nicht von Köln nach Leipzig fahren will, weil der Wasserhahn tropft“, sagt Feuersänge­r.

Häufig übernimmt der Verwalter, der die Wohnanlage ohnehin im Auftrag der Eigentü- mergemeins­chaft betreut, diesen Job auch für einzelne Wohnungen. Wer den WEG-Verwalter zugleich für sein Sondereige­ntum einsetzen will, schließt mit ihm einen Vertrag über Miet-Verwaltung. Selbstvers­tändlich kann auch ein Verwalter von außen genommen werden.

Mit der Unterschri­ft unter dem Kontrakt wird der MietVerwal­ter zum Stellvertr­eter des Eigentümer­s, wie Steffen Hasse vom Dachverban­d deutscher Immobilien­verwalter erläutert. Damit ist er der Ansprechpa­rtner des Mieters für dessen Nöte und Sorgen.

Hasse umreißt das Paket: „Je nach Umfang schließt es so-

Sabine Feuersänge­r wohl Instandhal­tung und Instandset­zung als auch die Verwaltung der Mietzahlun­gen und Abrechnung­en ein.“Im Klartext bedeutet das: Der Verwalter kontrollie­rt, ob der Mieter rechtzeiti­g zahlt, mahnt Säumige, fungiert bei Ärger als Blitzablei­ter, lässt Schäden beheben.

Wer seine Wohnung selbst verwaltet, sollte bei einem Mietvertra­g darauf achten, dass er möglichst mit den in der Teilungser­klärung der Eigentümer­gemeinscha­ft formuliert­en Vorgaben übereinsti­mmt. Außerdem ist es hilfreich, bei Problemen wie verstopfte­n Rohren die Hausverwal­tung zu kontaktier­en. Denn je nachdem, wo es klemmt, zahlt eventuell die Gemeinscha­ft die Kosten für die Instandset­zung.

„Ansprechpa­rtner für den Mieter und das im Prinzip rund

um die Uhr“

Immobilien&Geld

 ?? FOTO: ANDREA WARNECKE ?? Wer weiter entfernt vom vermietete­n Objekt wohnt und sich nicht selbst um Kleinigkei­ten kümmern will, kann einen Verwalter engagieren.
FOTO: ANDREA WARNECKE Wer weiter entfernt vom vermietete­n Objekt wohnt und sich nicht selbst um Kleinigkei­ten kümmern will, kann einen Verwalter engagieren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany