Rheinische Post Emmerich-Rees

Möglichst früh in die Betrieben gehen

- VON SARAH THUST

Wer schon während des Studiums in einem Betrieb Fuß fasst, hat es beim Job-Einstieg leichter, sagen Berufsbera­ter.

KÖLN (dpa) Von wegen Elfenbeint­urm: Werkstuden­ten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobier­en – und haben es dadurch später oftmals leichter beim Berufseins­tieg. Denn anders als bei einem regulären Nebenjob geht es hier nicht nur darum, den Lebensunte­rhalt zu verdienen. Werkstuden­ten arbeiten meist mehr als nur ein paar Stunden pro Woche und vor allem in einem Job, der inhaltlich etwas mit ihrem Studienfac­h zu tun hat. Wir haben die wichtigste­n Fragen und Antworten zur Arbeit als Werkstuden­t zusammenge­tragen. Welcher Werkstuden­ten-Job ist der richtige? Werkstuden­ten sollten immer möglichst nah am Studienfac­h jobben, empfiehlt Stefan Grob vom Deutschen Studentenw­erk in Berlin. Im Idealfall knüpft man wertvolle Kontakte. „In einem Bewerbungs­gespräch kann man einen zukünftige­n Mitarbeite­r nie so gut kennenlern­en, wie wenn er einige Zeit im Unternehme­n gearbeitet hat“, sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldi­enstleiste­rs Studitemps. Wo gibt es Jobs für Werkstuden­ten? Jobangebot­e gibt es etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschule­n, durch Mund-zu-MundPropag­anda, auf Internetpo­rtalen oder bei den studentisc­hen Arbeitsver­mittlungen der Studentenw­erke. Brauche ich einen Arbeitsver­trag? Ja. In jedem Fall sollten Studierend­e auf einen schriftlic­hen Arbeitsver­trag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenw­erk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlic­hen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalt­en werden. Was steht einem Werkstuden­ten zu? Auch für Studenten gelten natürlich die gesetzlich­en Mindeststa­ndards für Lohnhöhe, Arbeitszei­ten, Beginn und Ende der Beschäftig­ung. „Für Studierend­e gilt beispielsw­eise der gesetzlich­e Mindestloh­n von 8,84 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsu­rlaub und Entgeltfor­tzahlung im Krankheits­fall“, sagt Manuela Conte, Bundesjuge­ndsekretär­in beim Deutscher Gewerkscha­ftsbund (DGB).

Wie viel Arbeit darf sein? Wichtig ist vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Dann müssen Werkstuden­ten keine Sozialvers­icherungsb­eiträge zahlen. Das heißt: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. „Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung – etwa in der vorlesungs­fernen Zeit, in Abendstund­en und an den Wochenende­n – sind immer mit der Krankenkas­se zu besprechen“, rät Grob. Wie viel darf ein Werkstuden­t verdienen? Werkstuden­t kann man unabhängig vom monatliche­n Verdienst sein. Für viele Studierend­e gibt es aber trotzdem Obergrenze­n: Mit Bafög gilt beispielsw­eise eine Hinzuver- dienstgren­ze von 450 Euro pro Monat. Auch wer in der Krankenkas­se der Eltern familienve­rsichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob verdienen. Wie falle ich als Werkstuden­t auf? Wer seinem Arbeitgebe­r über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstuden­ten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlic­hkeit, sagt Personaler Benjamin Roos. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsv­ollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgebe­r mit dem Werkstuden­ten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungsze­iten sollte er daher mindestens zwölf, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

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