Wirtschaftlicher Ausgleich
Für Dr. Paul Fink von FRH Fink Rinckens
und als Sachwalter und Berater in Eigenverwaltungsverfahren ein.
„Als moderne Insolvenzverwalter verstehen wir uns als Moderator zwischen dem Schuldnerunternehmen und den Gläubigern und wollen einen wirtschaftlichen Ausgleich herstellen. Unser vorrangiges Ziel ist eine Regelung mit allen Beteiligten, und der Erhalt des Unternehmens ist in der Regel die beste Lösung, da die Geschäfte dann für alle Beteiligten weitergehen können.“Dabei sei aber die Art des Verfahrens gar nicht das Entscheidende, betont Paul Fink, sondern nur das Resultat einer eingehenden Analyse der tatsächlichen Krisensituation. „Nicht jedes Verfahren ist für jedes Unternehmen geeignet. Ob eine Eigenverwaltung oder doch ein Regelinsolvenzverfahren das richtige ist, entscheidet sich immer erst konkret anhand des jeweiligen Szenarios. Beide Möglichkeiten bieten die Chance zum Erhalt.“
Für den Rechtsanwalt und die übrigen FRH-Rechtsanwälte ist das Insolvenzplanverfahren die Königsdisziplin in der Sanierung, das sich sowohl im Rahmen der Eigenverwaltung als auch in der Regelinsolvenz einsetzen lässt. „Dadurch lässt sich das Unternehmen oftmals erhalten, und die Gläubiger haben wesentlich mehr Mitbestimmungsrechte und können in der Regel auch auf höhere Quoten hoffen. Im Vordergrund steht eben immer die Suche nach der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung“, sagt Paul Trotz der seit Jahren konstant niedrige Zahl an Unternehmensinsolvenzen befinden sich viele mittelständische Unternehmen in Krisensituationen. Diese müssen nicht zwangsläufig zu einer Insolvenzsituation führen. Sie können aber den Fortbestand des Unternehmens derart gefährden, dass eine Insolvenz zumindest nicht mehr undenkbar erscheint. Dann kommen Experten wie die der Kanzlei anchor ins Spiel.
„Die Berater der anchor-Management werden vor allem im Mittelstand gerufen, um wirtschaftliche Krisen zu überwinden und eine Insolvenz zu vermeiden. Dafür setzen wir auf vernetzte rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen unserer standortübergreifenden Teams. Das sehen wir auch als Alleinstellungsmerkmal im Markt: Wir stellen die Berater für unsere Mandanten so zusammen, wie es die Fragestellungen erfordern, das am besten geeignete Team kommt zum Einsatz. Das ist ein Vorteil unserer überregionalen, aber einheitlich auftretenden Partnerschaft“, sagt Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst, Partner bei anchor.
Beratung durch Experten, das trägt anchor auch nach außen und hat deshalb die Kompetenzen der Betriebswirte und Juristen in zwei Einheiten getrennt. anchor Rechtsanwälte kommt bei allen rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz, während das Interim-Management in Sonder-, Krisen- und Insolvenzsituationen und die erfolgreiche Umsetzung von strategischen, finanziellen und operativen Restrukturierungsmaßnahmen von den Mitarbeitern und Partnern der anchor Management erbracht Fink. Solche Verfahren setzt Fink immer im Netzwerk mit Spezialisten um, da gerade steuer- und arbeitsrechtliche Fragestellungen sehr komplex seien. „Daher müssen in Kooperation mit Fachleuten Transparenz und Professionalität herstellen.“
Apropos Professionalität: Für Paul Fink eignen sich Insolvenzverwalter geradezu für die Rolle des Restrukturierungsberaters in der Eigenverwaltung. „Aufgrund ihres Backgrounds als Insolvenzpraktiker haben sie die Erfahrungen und Fähigkeiten, die sie in der Beratung von Krisenunternehmen benötigen.“Diese müssten sie dann auch in ihrer Funktion als Sachwalter einsetzen und unabhängig die ihnen gerichtlich zugewiesene Rolle einnehmen. Der Sachwalter überprüft unter werden. Soweit es die Situation erfordert, arbeiten die beiden Bereiche interdisziplinär zusammen. Damit steht dem Mandanten der vollständige Werkzeugkasten mit allen Instrumenten zur Verfügung. Lars Hinkel, ebenfalls Partner bei anchor und verantwortlich für den Standort in Düsseldorf, stellt heraus, dass der Mandant entscheidet, auf welche Beratungsangebote er zurückgreifen will: „Wir wollen ihn professionell bedienen und stellen die Experten zur Verfügung, die die immer individuelle Problemstellung eines Mandanten lösen können.“Die anchorBerater haben sich auf Krisensituationen spezialisiert. „In der Regel werden wir gerufen, wenn eine Liquiditätskrise eingetreten ist oder kurz bevor steht. Dann können wir unsere besonderen Kompetenzen einbringen und gemeinsam mit dem Management das Unternehmen durch schwieriges Fahrwasser wieder auf Kurs bringen um es erfolgreich neu aufzustellen“, sagt Hinkel.
Die anchor-Rechtsanwälte und -Managamentberater bieten auch sämtliche Dienstleistungen rund um Unternehmenskäufe und -verkäufe in der Krise an. „Wir werden für Käufer und Verkäufer tätig und strukturieren für sie den gesamten Prozess, indem wir un- anderem die wirtschaftliche Lage des Schuldners und überwacht die Geschäftsführung und die Arbeit des Sanierungsberaters. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Verfahren so geführt wird, dass die Gläubiger keine Nachteile erleiden.
Er weist übrigens auch darauf hin, dass seine Kanzlei weit vor einem gesetzlich geregelten Sanierungsverfahren in der Beratung tätig werde. „Wir gehen letztlich ähnlich vor wie bei einer Sanierung in der Insolvenz, übertragen aber die Aspekte einer leistungswirtschaftlichen Restrukturierung auf die Situation, in der sich das Unternehmen befindet und erarbeiten so eine dauerhaft tragfähige Strategie, um eine Gesellschaft für die Zukunft wieder neu aufzustellen.“
Die Berater der deutschlandweit tätigen Kanzlei anchor werden vor allem im Mittelstand gerufen, um wirtschaftliche Krisen zu überwinden.
sere Kompetenzen aus Restrukturierung und Insolvenz dort einbringen. Wir können Risiken schnell erkennen und bewerten, um Käufer beim Kauf aus der Insolvenz abzusichern“, sagt Hinkel.
Wichtig für die beiden anchor-Partner: Ein Unternehmer dürfe keine Scheu haben, sich frühzeitig mit Handlungsoptionen auseinanderzusetzen. „Der Sanierungsprozess kann als Erfolgsbaustein auch ein Insolvenzverfahren als strategische Option beinhalten oder mangels Alternativen erfordern. Auch in einem Insolvenzverfahren ist der Erhalt des Unternehmens mittels Insolvenzplan denkbar. Dieser ermöglicht unter dem Schutz des Gesetzes einen Erhalt des Rechtsträgers, wenn die Gläubiger dem zustimmen“, sagt Christoph Herbst. Er betont: „Wir müssen auf alle Szenarien vorbereitet sein, auch wenn es immer unser vorrangiges Ziel ist, für einen Unternehmer das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und eine Insolvenz zu vermeiden.“Oftmals führen die Spezialisten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch, bei dem das Management im „Fahrersitz“bleibt, und werden dabei regelmäßig auch in Sanierungen im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts eingebunden.