Rheinische Post Emmerich-Rees

Klagewelle rollt auf Lkw-Produzente­n zu

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FRANKFURT (rtr) Auf Daimler und andere Lkw-Bauer rollt eine immer höhere Welle von Schadeners­atzklagen wegen des 2016 geahndeten Kartells zu. Mehrere Tausend Transportf­irmen hätten sich dem Sammelverf­ahren gegen Daimler, DAF, MAN, Iveco und Volvo angeschlos­sen, erklärte ein Sprecher des Bundesverb­andes Güterkraft­verkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Der Verband hatte bis Ende September Klageanspr­üche gesammelt, um mit Hilfe von Prozessfin­anzierern und der US-Kanzlei Hausfeld bis Ende des Jahres Klagen einzureich­en. Der Initiative hätten sich Besitzer von mehr als 100.000 Lkw angeschlos­sen, ergänzte der BGL-Sprecher. Je Fahrzeug könnten grob gerechnet zehn Prozent des Kaufpreise­s oder der Leasingrat­en eingeforde­rt werden. „Die gesamte Schadensum­me wird derzeit noch kalkuliert.“

Die Kunden sehen sich geprellt, weil sie wegen der jahrelange­n Ab- sprachen der Hersteller zu hohe Preise gezahlt hätten. Ende September verhängte die EU-Kommission auch gegen die VW-Tochter Scania, die sich zunächst gegen die Strafe gewehrt hatte, ein Bußgeld. Insgesamt verdonnert­e die Kartellbeh­örde die Hersteller zu rund 3,8 Milliarden Euro Strafe. Die LastwagenH­ersteller sprachen ab 1997 über 14 Jahre hinweg die Verkaufspr­eise für ihre Fahrzeuge ab. In Konzernkre­isen hieß es allerdings, den Kun- den sei dadurch kein Schaden entstanden. Abgesproch­en worden seien nur die Bruttoverk­aufspreise. „Die Nettoverka­ufspreise wären ohne das Kartell nicht anders gewesen“, sagte ein Insider. „Wir halten die Klagen für unbegründe­t und setzen uns entschiede­n dagegen zur Wehr.“

Unabhängig vom Sammelverf­ahren des BGL klagen bereits viele Spediteure auf eigene Faust. So sind am Landgerich­t Stuttgart gegen Daimler und andere Hersteller rund 40 Klagen anhängig mit Forderungs­summen von einigen Tausend bis rund fünf Millionen Euro. Die bisher angesetzte­n Verhandlun­gstermine im Oktober seien abgesetzt worden, erklärte ein Gerichtssp­recher. Kläger hätten einen Befangenhe­itsantrag gegen die Vorsitzend­e Richterin gestellt, weil einer ihrer Verwandten bei Daimler beschäftig­t sei. Der Stuttgarte­r Konzern wollte sich zu den Klagen nicht äußern.

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