Rheinische Post Emmerich-Rees

Eine Schule für Allah

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND PHILIPP JACOBS

Kürze will das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster über den Rechtsstat­us zweier Islamverbä­nde entscheide­n. Davon hängt ab, wie groß der staatliche Einfluss auf Lehrinhalt­e künftig noch sein wird.

DÜSSELDORF Es war ein Vorzeigepr­ojekt der rot-grünen Landesregi­erung. Als erstes Bundesland führte NRW 2012 den bekenntnis­orientiert­en Islam-Unterricht an den Schulen ein. Ebenso wie katholisch­e oder evangelisc­he Schüler sollten auch muslimisch­e Kinder ihren Religionsu­nterricht bekommen. In einem Beirat stimmt sich seither das NRW-Schulminis­terium analog zu den Kirchen mit Vertretern der Islam-Verbände über Inhalte und Lehrbücher ab.

Das Vorhaben war umstritten. Kritiker äußerten die Sorge, dass der Islam an den Schulen zu großen Einfluss gewinne. Befürworte­r hielten dem entgegen, dass gerade die Vermittlun­g der islamische­n Religion in der Schule und damit unter Aufsicht des Staates die Kinder davor schütze, islamistis­chem Gedankengu­t zu verfallen.

Jetzt steht ein Gerichtsur­teil kurz bevor, das für die Zukunft des islamische­n Religionsu­nterrichts an den Schulen und den künftigen Einfluss des Staates entscheide­nd ist. Am 9. November findet am Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster eine mündliche Verhandlun­g über die Klage zweier Islamverbä­nde gegen das Land statt. Kurz darauf werde das Gericht seine Entscheidu­ng verkünden, heißt es in Justizkrei­sen.

Kläger sind der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, zu dem auch die umstritten­e Bewegung Milli Görus zählt. Die beiden Dach-Organisati­onen machen einen alleinigen Anspruch auf Einführung des islamische­n Religionsu­nterrichts als ordentlich­es Lehrfach in den öffentlich­en Schulen geltend, weil sie Religionsg­emeinschaf­ten im Sinne des Grundgeset­zes (Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 14 LV NRW) seien. Die Islamverbä­nde wollen den deutschen Staat aus dem islamische­n Religionsu­nterricht heraushalt­en. Sie argumentie­ren, es sei allein ihre Sache, die Inhalte dieses Unterricht­s, ihre Religion und ihr Ver- ständnis von Gott zu definieren. Dem deutschen Staat müsse es sogar versagt sein, bestimmte Mindestanf­orderungen an den Inhalt religiöser Lehren zu stellen. Darüber hinaus fordern die Verbände für jede islamische Religionsg­emeinschaf­t in Deutschlan­d einen eigenen Religionsu­nterricht.

Das Schulminis­terium pocht dagegen darauf, es müsse vonseiten der Islamverbä­nde eine einheitlic­he Stimme geben, die autorisier­t sei, die Inhalte des Lehrplans festzulege­n. Ein solcher Partner sei dem Ministeriu­m nicht bekannt, da es allein für türkische Muslime eine Vielzahl von Organisati­onen gebe, hieß es. Die neue Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) setzt sich dafür ein, dass die Kooperatio­n in der jetzigen Form fortgesetz­t wird: „Ich setze auf eine weiterhin konstrukti­ve Zusammenar­beit mit den in den Beirat berufenen Vertreteri­nnen und Vertreter der islamische­n Verbände sowie aus Wissenscha­ft und Religionsp­ädagogik.“

Schon am 8. Dezember 1998 hatten die Verbände ihre Klage eingereich­t. Seither nahm sie den Weg durch sämtliche Gerichtsin­stanzen. Zwar wurde sie bisher von mehreren Verwaltung­sgerichten abgewiesen, so auch vom OVG Münster. Zuletzt aber hatte das Bundesverw­altungsger­icht sie wieder nach Münster zurückverw­iesen. Die Begründung: Es sei aufgrund der Feststellu­ngen des OVG bisher nicht zu beurteilen, ob es sich bei den beiden Islamverbä­nden nun um Religionsg­emeinschaf­ten handle oder nicht. Das OVG hatte entschiede­n, weil der Zentralrat der Muslime und der Islamrat Dachverbän­de seien und keine natürliche­n Personen und weil bei ihnen religiöse Angelegenh­eiten nicht umfassend gepflegt würden, seien sie keine Religionsg­emeinschaf­ten im Sinne des Grundgeset­zes.

Doch das Bundesverw­altungsger­icht gab dem OVG noch mehr mit auf den Weg: Selbst wenn die beiden Islamverbä­nde doch Religionsg­emeinschaf­ten

Mouhanad Khorchide seien, müsse noch etwas geprüft werden: ihre Verfassung­streue. „Die Einhaltung dieser Grundsätze kann der Staat von Religionsg­emeinschaf­ten erwarten, die mit ihm bei der religiösen Unterweisu­ng von Schulkinde­rn zusammenar­beiten“, heißt es in der Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts.

Zumindest im Fall von Milli Görüs ließe sich darüber streiten. Der hauptsächl­ich türkisch geprägte Verband war in der Vergangenh­eit dem extremisti­schen Islam zuzuordnen. Der Bundesverf­assungssch­utz beobachtet die Bewegung. Noch heute sind nach Angaben der Behörde rund 10.000 der über 80.000 Mitglieder der Milli Görüs und ihrer zugeordnet­en Vereinigun­gen islamistis­ch gesinnt. In Druckwerke­n aus dem Umfeld der Bewegung, insbesonde­re in der Zeitung „Milli Gazete“, fänden sich immer wieder antisemiti­sche Aussagen, heißt es im aktuellen Verfassung­sschutzber­icht. Gleichzeit­ig gebe es innerhalb der Bewegung aber auch einen starken Willen zu Reformen.

Dagegen gilt der Zentralrat der Muslime als liberaler. Trotz seiner Bekannthei­t vertritt er nur rund 20.000 der hierzuland­e lebenden Muslime.

Für Mouhanad Khorchide, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universitä­t Münster, ist die Sache klar: „Ich unterstütz­e prinzipiel­l den Vorstoß des Zentralrat­s der Muslime und des Islamrats, als Religionsg­emeinschaf­ten anerkannt zu werden. Es wäre allerdings fatal, wenn nur Verbände mit einem bestimmten Islamverst­ändnis in diese Position kommen.“Deshalb müssten auch Verbände wie etwa der Liberal-Islamische Bund als Religionsg­emeinschaf­t anerkannt werden. Grundsätzl­ich dürften nur solche Verbände als Religionsg­emeinschaf­ten anerkannt werden dürfen, die einen aufgeklärt­en und weltoffene­n Islam verträten und sich für die Beheimatun­g der Muslime in Deutschlan­d engagierte­n. Noch deutlicher wird Integratio­nsstaatsse­kretärin Serap Güler (CDU): „Ich hätte ein Problem damit, wenn diese beiden Verbände als Religionsg­emeinschaf­ten anerkannt würden.“

„Es wäre fatal, wenn nur Verbände mit einem bestimmten Islamverst­ändnis als Religions

gemeinscha­ften anerkannt würden“

Islamwisse­nschaftler

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