Rheinische Post Emmerich-Rees

Auch Online-Nachlass regeln

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Internet-User verfügen über Nutzer-Accounts bei E-MailProvid­ern, hinterlass­en ihr Profil in Berufsport­alen oder bei sozialen Netzwerken, haben oftmals auch ein Abo bei einem MusikStrea­ming- oder Spiele-Anbieter abgeschlos­sen. Im Todesfall haben Angehörige mit der weiter existieren­den Datenflut etwa bei Facebook oder durch ein noch gültiges Online-Abo dann häufig ein Problem: Persönlich­e Daten und Profile von Verstorben­en geistern weiter im Internet herum, solange sie keiner löscht. Die Verbrauche­rzentrale NRW gibt dazu folgende Tipps:

Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehende­n Accounts mit Benutzerna­men und Passwörter­n aufgeliste­t sind. Zudem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu tilgen sind und was mit dem persönlich­en Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook etwa können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich um den Account im Ernstfall kümmern kann.

Ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es für Erben schwierig, die bestehende­n Online-Konten eines Verstorben­en zu kündigen oder dessen persönlich­e Daten zu löschen. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht „über den Tod hinaus“kann festgelegt werden, wer die gewünschte­n Regelungen umsetzen soll.

Erben sollten sich rasch einen Überblick über die Hinterlass­enschaften eines Verstorben­en im Internet verschaffe­n. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegange­nen Post lässt sich auch oft ablesen, wo Mitgliedsc­haften bestehen. Doch Vorsicht ist geboten: Bislang ist jedoch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicher­te Daten von Verstorben­en bei Online-Anbietern überhaupt ran dürfen.

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